Bundestag verabschiedet Beitrags-Parität Krankenkassen
Ab 2019 gilt wieder ein zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleich aufgeteilter Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf verabschiedet.
Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte aufgeteilt
Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf am Donnerstag zugestimmt. Somit werden sich ab 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wieder je zur Hälfte aufteilen. Somit wird auch der von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag künftig aufgeteilt werden. Die neue Regelung gilt auch für Rentner.
Für eine Stabilisierung der Beiträge soll die ab dem Jahr 2020 geltende Verpflichtung der sehr liquiden Krankenkassen sorgen, ihre Reserven binnen drei Jahre so weit zu reduzieren, dass die Ausgaben innerhalb eines Monats nicht mehr überschritten werden.
Naturgemäß wurde dieser Schritt von den Sozialverbänden und Gewerkschaften begrüßt und von den Arbeitgebervertretern scharf kritisiert.