BDA warnt vor Abschaffung Kassenbeiträge bei bAV Rente

Krankenkassen –


Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor den Folgen einer Abschaffung der doppelten Kassenbeiträge bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Es werde „für alle sehr teuer“.

Lobbyvereinigung

Lobbyvereinigung BDA warnt vor Folgen der Pläne der Großen Koalition

BDA-Chef fordert Beibehaltung der derzeitigen Regelung

Wer im Rentenalter neben der gesetzlichen Rentenkasse weitere Bezüge aus einer Betriebsrente erhält, muss für beide Teile jeweils Beiträge für die Krankenversicherung abführen. Die SPD plant im Rahmen der Großen Koalition die Abschaffung dieser doppelten Abführung, indem der Anteil zur Betriebsrente entfallen soll. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, warnte nun vor einem solchen Schritt. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) erklärte Kampeter, dass mit der Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge fast ausschließlich Betriebsrentner begünstigt werden, „die gar nicht von der Doppelverbeitragung betroffen sind.“

Fielen diese Beitragsanteile weg, müssten alle anderen Beitragszahler für die Kranken- und Pflegeversicherung höhere Zusatzbeiträge aufbringen. Ein Wegfall des vollen Krankenkassenbeitrags für die Einkünfte aus Betriebsrenten würde Betriebsrentner bevorzugen, so der BDA-Chef. Schließlich störte es niemanden in der Politik, dass die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Rentenversicherung die Regel ist, so Kampeter weiter.

Eine Entlastung für die betriebliche Altersvorsorge könne schnell dazu führen, dass entsprechende Beitragsentlastungen auch für andere Alterssicherungssysteme gefordert werden. Bei derlei Fällen werde es für alle sehr teuer, so Kampeter. Hielte man an der gegenwärtigen Regelung fest, so seien die Nachteile geringer als nach einer derartigen Änderung. Lt. BDA profitierten vor allem Männer in den alten Bundesländern von den geringeren Kassenbeiträgen, da sie in der Regel alle über eine Betriebsrente verfügten.

BDA springt in die Presche mit verzerrten Zahlen

Der BDA wird wieder einmal seiner urtümlichen Aufgabe einer Lobby-Vereinigung im Sinne der Arbeitgeber gerecht. Warum wettert wohl der Arbeitgeberverband gegen eine Streichung der Kassenbeiträge für Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge und warum versucht der BDA-Chef seine These mit ziemlich maßlos überzogenen Daten zu unterstützen?

Der Versicherungskonzern Axa führte im Jahr 2017 eine Studie über die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im Bundesgebiet durch. Von „in der Regel alle“ kann jedenfalls keine Rede sein.

Fast alle verfügen über eine Betriebsrente?

AXA Deutschland Report 2017. Bild: Axa

Die Antwort wird wohl darin liegen, dass bei einer Anhebung der Zusatzbeiträge aufgrund der Mindereinnahmen nach der gestrichenen bAV-Anteile auch die Arbeitgeber betroffen sind. Mit der Rückkehr zur sog. Parität bei den Kassenbeiträgen ab 2019 zahlen die Unternehmen wieder exakt die Hälfte der Kassenbeiträge und somit auch die künftigen Beitragsanhebungen. Schließlich müssen die Unternehmen vor derlei Belastungen bewahrt werden.

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