2,8 Mrd. € zuviel wegen fehlerhafte Krankenhausabrechnungen

Gesetzl. Krankenversicherungen –


Ein prall gefüllter Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen stimuliert offenbar die Kreation bei der Erstellung von Abrechnungen der Krankenhäuser. Rund 2,8 Milliarden Euro lautete der festgestellte Fehlbetrag im Jahr 2017.

Rechnungsbegleichung

Krankenhäuser scheinen regelmäßig versehentlich falsch abzurechnen

Mehrheit der Krankenhausabrechnungen fehlerhaft

Die Gelegenheiten bieten sich an und die Krankenhäuser scheinen dies ausgiebig auszunutzen. Im Jahr 2017 schlichen sich in der Mehrheit der erstellten Abrechnungen Fehler ein und wie es der Zufall will, zum Vorteil der Krankenhäuser. Nach Überprüfung der gestellten Krankenhausabrechnungen verlangten die Krankenkassen einen nicht gerade geringen Betrag von insgesamt 2,8 Milliarden Euro zurück. Lt. Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) kam der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Verband) auf einen Anteil von 56 Prozent fehlerhafter Abrechnungen.

Offenbar sind Falschabrechnungen eine Art Standard

Die Krankenhäuser sind offenbar unbeirrbar, denn bereits für das Jahr 2012 stellte der Verband fehlerhafte Abrechnungen zum Nachteil der Krankenkassen fest. Damals gingen rund 1,7 Milliarden Euro zurück. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV forderte gegenüber NOZ entsprechende Konsequenzen. Das Abrechnungsverhalten der Krankenhäuser müsse transparenter gestaltet werden. Dazu brauche es grundlegende Reformen und Sanktionen gegen entsprechende Verstöße. Es fehlte dazu an gesetzlichen Regelungen, um richtig und falsch abrechnende Krankenhäuser klar voneinander unterscheiden zu können. Erst dann können „notorische Falschabrechner“ bestraft werden. Bis dato blieben die falschen Krankenhausabrechnungen ohne Konsequenzen.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlungen lt. Destatis auf 91,3 Milliarden Euro. Auf diesen Betrag bezogen nähmen die falsch abgerechneten Summen einen Anteil von rund 3 Prozent ein.

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