Vom bezahlten Produkt ausgesperrt – Gericht kippt Amazon-Klausel

Gerichtsurteil –


Wenn Kunden ihre Waren vollständig bezahlt haben, besteht noch lange kein Recht auf uneingeschränkte Nutzung der Produkte. Dieser Ansicht scheint der Versand-Riese Amazon zu sein, der Kunden bei Schließung derer Kunden-Konten auch bereits gekaufte Waren einfach vorenthält.

Fall für Oberlandesgericht Köln

Internetsicherheit

Amazon hielt seinen Kunden ihre bereits bezahlten Produkte vor

Das Nutzen von bereits bezahlten Produkten erscheint als selbstverständlich. Schließlich hat der Kunde dies auch gekauft. Doch vor allem Kunden des Online Versandhändlers Amazon geraten hier in eine Zwischenwelt, wenn es sich um erworbene digitale Produkte handelt. Auch wenn die Produkte vollständig bezahlt wurden, ist bei Amazon der Kunde auf eine gewisse Weise vom Wohlwollen des Versandhändlers angewiesen. Bereits bezahlte Filme, Musik und E-Books können nur solange genutzt werden, wie auch ein frei zugängliches Kunden-Konto existiert. Schließt Amazon oder auch der Kunde selbst das Konto, sind auch die bezahlten digitalen Produkte nicht mehr nutzbar.

Kunden haben sich beschwert

Ein Umstand, der auch der Verbraucherzentrale NRW eine Menge an Beschwerde-Mails von sich geprellt fühlende Amazon-Kunden einbrachte. Der Versandhändler schloss u.a. Kunden ihr Konto mit der Begründung, zu viele Waren wieder zurückgesendet zu haben. Den ausgesperrten Kunden war es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, Hörbücher, Musik, Filme oder E-Books zu nutzen, obwohl diese vollständig bezahlt waren.

Gericht kippt Amazon-Klausel

Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat nun zu dieser Praxis von Amazon ein Urteil gesprochen. Im Fokus stand eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, mit der sich Amazon Europe Core S.á.r.l. das Recht nahm, Dienstleistungen auf der Webseite vorzuenthalten, die Konten von Mitgliedern zu schließen, Inhalte zu ändern oder zu entfernen, wenn der Kunde „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien“ verstößt.

Diese Klausel hat das Oberlandesgericht jetzt gekippt. Das Gericht ist der Ansicht, dass ein jeder Händler zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden könne, aber dies dürfe nicht dazu führen, dass die Rechte der Verbraucher eingeschränkt werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Kosten & Leistungen Rechtsschutzversicherung berechnen

Jetzt den kostenlosen Vergleichsservice nutzen:

Gesetzbücher

  • Umfangreiche Unterstützung im Rechtsstreit
  • Rechtsschutz für die gesamte Familie
  • Inklusive übersichtlichem Leistungsvergleich
  • Rechtsschutz kostenlos vergleichen und beantragen

Rechtsschutzbereich wählen, ein paar Daten, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250