Staatstrojaner der Bundesregierung kommt vors BVerfG

Überwachungsstaat-


Der von der Bundesregierung durchgewunkene Staatstrojaner wird erneut zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die staatlich genehmigte Spionagesoftware zum Einsatz gegen Verdächtige und potenziell auch gegen die Bevölkerung geht dem Verein Digitalcourage zu weit.

Mit Staatstrojaner totale Überwachung der Bevölkerung möglich

BRD-Raubzug
Bevölkerung soll alle Daten preisgeben

Der von der Bundesregierung im Sommer 2017 freigegebene mögliche „Daten-Rundumschlag“ durch Ermittler zum „Schutze“ gegen Terror und scheren Straftätern bringt nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Der sog. Staatstrojaner ermöglicht den polizeilichen Behörden das Abhören, Mitlesen und Abfotografieren von Bildschirminhalten auf Handys, Computern und Smartphones. Mit einem Screenshot der Chat-Texte werden verschlüsselte Messengerprogramme wie u.a. WhatsApps einfach umgangen. Diese von der Bundesregierung vergebene freie Hand für die vollkommene Ausschnüffelung vermeintlicher Verdächtiger und in Bayern dank des neuen Polizeiaufgabengesetzes auch mutmaßliche Gefährder, geht dem Verein „Digitalcourage“ zu weit und reicht entsprechende Klage ein.

Die Einschleusung des Staatstrojaners erfolgt klammheimlich und das Ausspähen intimster Daten im Hintergrund, ohne dass es der Nutzer durch irgendwelche Auffälligkeiten bemerken könnte. Die Menschen werden aufgrund „staatlicher Verordnung“ als gläserne „Gestalten“ angesehen.

Die den Ermittlern vergebenen Rechte zum Einsatz der Spionagesoftware beginnen nicht erst bei organisierter Kriminalität, Schwerverbrechen oder Terror, sondern bereits beim Verdacht eines unberechtigten Asylantrags. Da der Begriff „Gefährder“ ohnehin nach „freier Manier“ angewendet werden kann, ist somit potenziell jeder Bundesbewohner der Willkür der Ermittlungseinrichtungen ausgesetzt.

Das Internetportal netzpolitik.org berichtete unter Berufung auf vorliegende Unterlagen, dass die Bundesregierung keine Auskunft darüber erteilen will, wie oft der Staatstrojaner bereits verwendet wurde.

Angesichts der Tatsache, dass im Bundesgebiet Millionen Haushalte und Unternehmen über Computer verfügen und mehr SIM-Karten aktiv sind als die Anzahl der Einwohner, sollten spätestens jetzt bei der aktiven Verheimlichung der Bundesregierung sämtliche Alarmglocken schrillen.


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