Missbrauch von Rufnummern auch in 2022 ungebrochen
Der Missbrauch von Rufnummern und die in der Regel finanzielle Schädigung der angerufenen Konsumenten reißt nicht ab. Trotz Gegenmaßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Trend ungebrochen. Die Täter bleiben „flexibel“ und passen sich an.
Überblick
Mehr als 155.00 eingegangene Beschwerden im Jahr 2022

Auch moderne Router und Telefonanlagen sind nicht vor Manipulation gefeit
Das Aufkommen nerviger und sogar potenziell gefährlicher Anrufe ist ungebrochen. Der Missbrauch von Rufnummern hielt auch über das Jahr 2022 hinweg uneingeschränkt an. Die Bundesnetzagentur erhielt im vergangenen Jahr insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden aufgrund Rufnummernmissbrauchs, so die Behörde in ihrem Jahresbericht. Wenn derlei missbrauchten Rufnummern zwangsabgeschaltet werden, werden an anderer Stelle eben neue in Gebrauch genommen. Das Niveau im Jahr 2022 verblieb ähnlich hoch wie im Jahr zuvor mit 155.868 eingereichten Beschwerden der Betroffenen.
Im Jahr 2022 schaltete die Bundesnetzagentur (BNetzA) insg. 1.446 Rufnummern ab. Gegen die Betreiber von 3.697 Rufnummern verhängte die Behörde Inkassierungs- und Fakturierungsverbote. In diesen Fällen ist es den Betreibern untersagt, den Konsumenten unberechtigte Kosten in Rechnung zu stellen, bzw. den Betrag einfach abzubuchen.
Finanzielle Schaden auch vorerst unbemerkt
Die häufigsten Fälle, die zu Abschaltung zu Rufnummern führten, betrafen unerwünschte Kurznachrichten, belästigende Anrufversuche, Werbefaxe, Fake-Hotlines und falsche Pop-Up-Fehlermeldungen.
Für den finanziellen Schaden der Konsumenten ist nicht mal der offenkundige Anruf oder ein lästiger Fake-Pop-Up notwendig. Unbemerkt können Router und Telefonanlagen gehackt werden und diese werden dann dazu veranlasst, teure Verbindungen aufzubauen. Dies waren mitunter die häufigsten Fälle für das Verhängen von Inkassierungs- und Fakturierungsverboten durch die Bundesnetzagentur.
Fake-Nummern aus Ausland eingeschränkt
Im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt der eingegangenen Beschwerden auf eigegangene lästige Werbe-SMS. Dieser Trend änderte sich im Laufe 2022 in den Bereich Rufnummernmanipulation. In einem solchen Fall erhält der Angerufene eine Nummer des Anrufenden angezeigt, welche gar nicht zutrifft. Die Nummer ist gefälscht. In diesen Bereich hat der Normgeber inzwischen reagiert. Seit Dezember 2022 dürfen z.B. Anrufe aus dem Ausland keine deutschen Rufnummern mehr verwenden, welche ursprünglich dem Angerufenen angezeigt wurden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Innerhalb des internationalen Roamings ist dies nach wie vor möglich. Doch die BNetzA geht davon aus, mit der Maßnahme wieder für mehr Vertrauen der Konsumenten gesorgt zu haben.
Für belästigte Konsumenten durch Rufnummernmissbrauch bietet die BNetzA umfangreiche Informationen und Handlungshinweise an.
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