Handlungsleitfaden für Unternehmen bei Cyber-Angriffen
Cyber-Angriffe gehen in der Regel weit über ein bloßes Ärgernis hinaus und können Unternehmen sogar die Existenzgrundlage entziehen. Die Versicherer und das Land Baden-Württemberg haben eine Broschüre herausgebracht, die den Betroffen einen Leitfaden zu den sofortigen und wichtigen Schritten bei einem Hacker-Angriff bietet.

Egal ob Script-Kiddies oder Professionelle – Die Schäden können enorm sein
Überblick
Möglichst Schaden begrenzen und Beweise sichern
Einen Cyber-Angriff durch Hacker kann jeden betreffen. Egal ob durch „profilierungssüchtige“ Jugendliche oder angeheuerte Professionelle. Unterm Strich zählt der angerichtete Schaden und der kann einem Unternehmen sogar die Existenz kosten. Wie auch bei einem Unfall können die ersten Sekunden und Minuten entscheidend sein. Wer einen Cyber-Angriff bemerkt, sollte deshalb nicht in Panik verfallen sondern besonnen vorgehen. Bessere Karten haben Opfer eines Hackerangriffs, wenn diese für den „Fall der Fälle“ Vorsorge getroffen haben und dazu zählt auch ein vorbereitetes Programm, welches die ersten einzuleitenden Schritte vorgibt.
Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben zusammen ein Konzept entwickelt, welches die „Sofortmaßnahmen bei Cyber-Angriffen“ beschreibt. In einem solchen Fall geht es um die Begrenzung jeglicher Schäden und daher sei schnelles Handeln erforderlich. Einen wichtigen Teil zur erfolgreichen Cyber-Abwehr nimmt demnach auch die rasch eingeleitete Strafanzeige ein. Der Angriff kann lediglich wenige Minuten andauern oder sogar über Stunden und Tage. Daher biete eine schnelle Strafanzeige den Unternehmen die Möglichkeit, bei der Abwehr eines laufenden Angriffs sowie bei der Sicherung gerichtsverwertbarer Beweise Unterstützung zu erhalten. Darüber hinaus ergeben sich Erkenntnisse, die für die Abwehr weiterer Angriffe nützlich sein können.
Zentrale Ansprechstellen bei Cyber-Angriffen
In Baden-Württemberg wird als direkter Ansprechpartner bei einem akutem Cyberangriff die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) genannt. Eine Stelle des Landeskriminalamtes des Bundeslandes. Die Meldung an ZAC sollte bereits nach der Angriffserkennung umgehend telefonisch rausgehen.
Hotline ZAC: 0711 / 5401-2444
Nach der Beschreibung des vorliegenden Vorfalls beginnt bereits vor Ort die Beweissicherung, um für den nächsten Schritt, die Strafverfolgung, möglichst handfeste Nachweise in den Händen zu halten. In Baden-Württemberg ist hierfür die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität (ZIK) zuständig. Eine Stelle der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
Der GDV und das Land Baden-Württemberg entwickelten eine Broschüre, die über „Sofortmaßnahmen bei Cyber-Angriffen“ bis hin zu Ermittlungsarbeiten die richtigen Schritt aufzeigt (Broschüre).
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