Klarnamenpflicht im Internet eine Option

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Das Internet soll transparenter werden, vor allem zum Vorteil der Strafverfolgungsbehörden, um vermeintlich Kriminelle dingfest machen zu können. Als Konsequenz ist eine Klarnamenpflicht durchaus vorstellbar.

Justiz

Feststellung Identität soll für Strafverfolgung erleichtert werden

Digitalverband stemmt sich gegen mögliche Klarnamenpflicht

Die „etablierte“ Altpartei CDU stellte jüngst unter Beweis, dass sie mit dem „Neuland Internet“ noch ihre diversen Verständnisprobleme hat. Nach dem Wunsch, die Beiträge von „Youtubern“ zu reglementieren, folgte nun die mögliche Forderung einer Klarnamenspflicht in den sozialen Netzwerken. Wer künftig seine Meinung via Kommentarfunktion verkünden möchte, dürfte dies scheinbar nach Vorstellung der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer nicht mehr unter dem Pseudonym „Teddybär“, „Hans Wurscht“ oder Pippis Langer-Strumpf“, sondern nur noch über den echten Namen seiner bzw. ihrer Person tätigen. Diese „Transparenz“ im Internet könnte eine Konsequenz der verlangten leicht ermittelbaren Identität von Internetnutzern sein.

Derlei ambitionierten Pläne stoßen jedoch auf Widerstand, u.a. auch beim Digitalverband Bitkom. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, erklärte dem Handelsblatt (Mittwoch), dass die Vielzahl von Online-Angeboten voraussetze, „dass die Menschen anonym kommunizieren können, wie etwa Selbsthilfegruppen bei gesundheitlichen Problemen oder Arbeitgeberbewertungsportale“. Für die Verfolgung von Gesetzesverstößen sei der Rechtsstaat in der digitalen Welt ebenso gefordert wie in der analogen. Letztendlich haben „die zuständigen Stellen und hier insbesondere die Gerichte zu entscheiden“, so Rohleder im Bezug auf die über den Mord am Regierungspräsidenten Hessens, Walter Lübcke, abgegebenen hämischen Kommentare.

Die Forderung Kramp-Karrenbauers, die Identität der Kommentierenden offenzulegen, versteht Rohleder nicht als die Forderung nach einer Klarnamenpflicht. Diese Forderung schieße über das Ziel hinaus. Die Strafverfolgungsbehörden seien jedoch nur in der Lage, kriminelle Vorgänge im Netz zu verfolgen, „wenn die Identität von Kriminellen auch im Internet festgestellt werden kann“. Dies müsse jedoch nicht die Verpflichtung für einen Klarnamen im Internet bedeuten.

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