KEF-Berechnung: Rundfunkbeitrag könnte ab 2021 auf 19,40€ ansteigen
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag kommt wieder Bewegung in die Kalkulationen des künftigen Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Lt. KEF-Berechnung könnten die nun „rechtmäßigen Zwangsabgaben“ auf 19,40 Euro ansteigen.
Mit dem Urteil des BVerwG als Rückenwind scheint auch wieder der Finanzbedarf zu wachsen
Ab 2021 brauchen ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Geld
Offenbar wartete man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG) ab, um im Anschluss den künftigen Bedarf der zwangsfinanzierten öffentlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio neu berechnen zu können.
Am 18. März 2016 befand das BVerwG den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender als rechtmäßig. Nun meldet der Fachdienst „Medienkorrespondenz“ eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) neu aufgestellte Berechnung. Demnach könnten die Rundfunkgebühren ab 2021 auf 19,40 Euro monatlich ansteigen.
Im Spätsommer 2015 meldeten ARD und ZDF ihre Bedenken an, dass die zur Verfügung gestellten Gelder ab 2017 nicht mehr ausreichen könnten. „Das Erste“ kalkulierte mit einem jährlichen Mehrbedarf von 99 Millionen Euro zusätzlich zu den rund 1,16 Milliarden Euro Rücklagen. „Das Zweite“ übte sich jedoch in relativer Bescheidenheit und deklarierte, die anteilige Rücklage von 400 Millionen Euro nicht vollständig zu benötigen. Unterm Strich reichten aber gut 8 Milliarden Euro jährlich nicht aus.
Die KEF kam letztendlich zum Schluss, dass es bis 2020 keinen höheren Finanzbedarf gebe und stellte eine Absenkung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 Euro um 29 Cent ab 2017 in den Raum.
Mit der aktuellen Einschätzung geht die KEF von einem Rundfunkbeitrag in Höhe von 19,10 Euro ab 2021 aus, sollte auf die Beitragsabsenkung im Jahr 2017 verzichtet werden, andernfalls seien im Anschluss 19,40 Euro monatlich notwendig.