Landgericht rügt Vodafone-Pass – Verstoß gegen EU-Recht
Kostenlose Nutzung diverser Apps ohne Belastung des Datenvolumens. Der „Vodafone-Pass“ verspricht den Kunden offenbar weitaus mehr als tatsächlich dahinter steckt. Das Landgericht Düsseldorf stellte nun sogar einen Verstoß gegen das EU-Recht fest.
– „Vodafone-Pass“ verstieß gegen EU-Recht
– vzbv klagte gegen Praxis beim „Vodafone-Pass“
– Verbraucherschützer waren dennoch nicht zufrieden
Überblick
„Vodafone-Pass“ verstieß gegen EU-Recht
Für Smartphone-Nutzer stehen Apps zur Verfügung, die sich auch ohne Anrechnung des vereinbarten Datenvolumens nutzen lassen. So bietet z.B. Vodafone GmbH ihren Kunden hierfür einen „Vodafone-Pass“ in Verbindung mit einer Reihe von Mobilfunktarifen an. Kunden können aus einem Pool von verschiedenen Apps in den Kategorien Social Medie, Musik, Video und Chat wählen, um diese Apps ohne Anrechnung des Datenvolumens zu Nutzen. Dabei bleibt eine gewählte Kategorie kostenlos und weitere können für ein entsprechendes Entgelt hinzugefügt werden.
Vodafone gewährt den Kunden die kostenlose Leistung im Bereich der Bundesrepublik, nicht jedoch nach Überschreitung der Grenze. An diesem Punkt sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Verstoß gegen das EU-Recht. Dazu fehlte bei der Beschreibung des „Vodafone-Passes“ ein entsprechender Hinweis darauf, dass die kostenfreie Nutzung der App-Kategorie lediglich im Bundesgebiet gelte und im Ausland kostenpflichtig ist.
vzbv klagte gegen Praxis beim „Vodafone-Pass“
Die Verbraucherschützer klagten gegen diese Praxis von Vodafone und nun kam es zu einer Entscheidung durch das Landgericht Düsseldorf. Dieses schloss sich der Ansicht des vzbv an. Vodafone verstoße demnach gegen geltendes EU-Recht, da ein Mobilfunktarif für die Internetnutzung im EU-Ausland nicht mehr kosten dürfe als im Inland. Darüber hinaus stellte das Landgericht im Rahmen der Bewerbung des „Vodafone-Passes“ eine Irreführung der Konsumenten fest. Wesentliche Nutzungseinschränkungen wurden verschwiegen. Dazu zählte u.a., dass Sprach- und Videotelefonie kostenpflichtig blieben, ebenso wie der Verbrauch des Datenvolumens aufgrund von Werbung und des Öffnens externer Links.
Verbraucherschützer waren dennoch nicht zufrieden
Dennoch geben sich die Verbraucherschützer mit dem Urteil des Landgerichts nicht zufrieden, da einem nach Ansicht des vzbv wesentlichen Punkt nicht entsprochen wurde. Vodafone lässt den Nutzern nicht zu, die ausgewählten Apps über das sog. Tethering kostenlos zu nutzen, sondern nur über das Endgerät, in dem auch die Sim-Karte enthalten ist. Richtete ein Nutzer sein Smartphone als Hotspot ein, um dann über ein anderes Gerät die Daten zu nutzen, rechnete Vodafone diesen Part ans Datenvolumen an. Das Landgericht ist der Auffassung, dass der „Vodafone-Pass“ die Wahl des Endgeräts beim Tethering nicht ausschließe, sondern den Datenverbrauch lediglich auf das vereinbarte Datenvolumen anrechne. vzbv legte Berufung ein und deshalb ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (noch) nicht rechtskräftig.
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