EU unterstützt auch Tracking via Corona-Warnapps

Corona-Politik –


Innerhalb der EU haben bereits 6 Mitgliedsländer eine Corona-Warnapp umgesetzt. Die EU-Kommission fördert nun die weitere Entwicklung für eine internationale Funktionalität. Dazu gehören auch die Varianten, welche die Nachverfolgung der App-Nutzer zum Ziel haben.

Smartphone-Markt

Die Corona-Warnapp soll schützen und in manchen Fällen auch die Wege nachvollziehen

Warnapps erfüllen lt. EU die Datenschutzrichtlinien

Mit dem Ausrollen der nun auch im Bundesgebiet erhältlichen „Corona-Warnapp“ am gestrigen Dienstag regte die EU-Kommission an, die Funktionalität der nationalen Varianten dieser Apps für die gesamte EU zu verwirklichen. Inzwischen einigten sich die EU-Mitgliedsländer auf eine Reihe einheitlicher technischer Spezifikationen. Mit dem Start der Corona-Warnapp im Bundesgebiet sind es nun 6 Mitgliedsländer, die eine solche Applikation zum Download bereitstellen. Lt. EU-Kommission treiben derzeit 11 weitere Länder die Entwicklung einer solchen App voran.

Diese Warnapp wird demnach als eine Ergänzung der manuellen Ermittlung von Kontaktpersonen im Rahmen der von der WHO definierten Corona-Pandemie angesehen. Die meisten in der EU bereits laufenden Apps setzen auf eine dezentrale Architektur. Demnach werden die zufällig erzeugten Kennungen der in der Nähe befindlichen Nutzern von den Smartphones lokal auf dem Gerät gespeichert. Ein Abgleich der Daten eines infizierten Nutzers erfolge auf dem gleichen Weg. Dabei werden die jeweiligen Nutzerdaten verschlüsselt auf den Weg gebracht. Geo-Daten werden erst gar nicht erfasst. Eine Identifizierung des App-Nutzers sei daher nicht möglich.

Sobald die entsprechende Technik bereit ist, werden die nationalen Apps anhand von Updates den internationalen Datenaustausch umsetzen können. Weiterhin unterstütze die EU-Kommission auch die Mitgliedsländer, welche auf eine zentrale Architektur setzen und damit auch das Nachverfolgen („Tracking“) ermöglichen.

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