EU-Kommission lobt Entscheidung zur Urheberrechtsreform

Internet-Zensur –


Die EU-Kommission begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, die Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen. Letztendlich werde damit das Recht auf Meinungsfreiheit und das der Kreativschaffenden gestärkt.

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Bundesregierung lehnte Upload-Filter im Koalitionsvertrag explizit ab.

EU-Kommission lobt neue Urheberrechtsrichtlinie in höchsten Tönen

Das Europäische Parlament winkte am Dienstag die Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes durch. Insgesamt kam das Dafür auf 348 Stimmen und das Dagegen auf 274 Stimmen. 36 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung. Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung des EU-Parlaments aufgrund dem „ausgewogenen Verhältnis zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreativschaffende, Urheber und Presse“. Für die Online-Portale werden dazu „angemessene Verpflichtungen“ eingeführt.

Die Vizepräsidentin für den digitalen Binnenmarkt und Digitalkommissarin Mariya Gabriel spricht von einem Vorteil für die EU-Bewohner aufgrund eines breiteren Zugangs zu den Inhalten. Dazu profitierten sie von neuen Garantien zum Schutz ihrer Meinungsfreiheit. Die kreative Branche werde durch die Reform gestärkt. Letztendlich stehe die Branche für 11,65 Millionen Arbeitsstellen und 6,8 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung.

Die Meinungsfreiheit werde geschützt

Ein Grundwert der Europäischen Union sei die Meinungsfreiheit und durch die Urheberrechtsrichtlinie werde diese geschützt. Für die Nutzer gelten strenge Schutzvorkehrungen, die verdeutlichten, dass überall „in Europa“ das Nutzen bestehender Werke für „Zitate, Kritik, Rezension, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt ist“. Memes und ähnliche Parodien können frei verwendet werden, so die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme.

Kreativschaffende werden gestärkt

Die neue Richtlinie stärke die Position der Kreativschaffenden gegenüber den großen Online-Portalen. Den Künstlern und Schriftstellern werde mit der Reform eine bessere Grundlage für Verträge mit Produzenten oder Verlage geschaffen.

Nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform auf EU-Ebene haben die Mitgliedsländer 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in jeweiliges nationale Recht umzusetzen. Im EU-Parlament stimmten vor allem die Abgeordneten der EP, CDU, CSU für die Umsetzung dieser Reform. Das ist insbesondere deshalb brisant, da CDU/CSU und SPD innerhalb ihres Koalitionsvertrages den Artikel 13 (nun 17) aufgrund der „Unverhältnismäßigkeit“ kategorisch ausschlossen.

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken.

(Koalitionsvertrag 06.03.18, Zeilen 2212 bis 2216).

Dieser Artikel steht für die Einrichtung von sog. Upload-Filtern, auch wenn diese Bezeichnung nicht explizit beim Namen genannt wird. Doch dieser Passus blieb für die Abstimmung im EU-Parlament ein Bestandteil der Reform. Die Bundesregierung setzte sich zwar im Vorfeld für eine Entschärfung dieses sehr umstrittenen Artikels ein, ruderte jedoch wohl aufgrund der neu geschlossenen innigen Freundschaft mit Frankreich wieder zurück. Macron begrüßt die Verpflichtung der Online-Plattformen, hochgeladene Inhalte nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen.

Diesbezüglich kritisierte auch der Digitalverband Bitcom die nun gefällte Entscheidung der sog. Vertreter im EU-Parlament unmissverständlich und scharf.

Mit der heutigen Entscheidung verliert die EU ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit. Wer im eigenen Land jeden Inhalt vor dem Hochladen ins Internet prüfen und im Zweifelsfall blockieren lässt, der macht sich im weltweiten Kampf für die Freiheit der Meinung und auch der Kunst unglaubwürdig. Die in scharfem Ton geführten Diskussionen rund um Upload-Filter haben eine gesellschaftliche Spaltung zwischen vornehmlich jüngeren und internetaffinen Menschen und großen Teilen des politischen Establishments offenbart.

Der Verband erinnert an der im Koalitionsvertrag festgemachten Ablehnung des Upload-Filters und appelliert an die Bundesregierung ihr Wort zu halten und diesen Part tatsächlich auszuschließen.

Kritik kam aber auch von Seiten der Bertelsmann-Stiftung, jedoch aufgrund einer Entschärfung des umstrittenen „Upload-Filter-Artikels“. In einer der heise.de vorliegenden Stellungnahme, beschwerte sich Bertelsmann über die Verwässerung des Artikel 13. Gegenüber der ersten Fassung sei die Stärkung der Kreativen und Rechteinhaber verloren gegangen.

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