Ermittlungsbehörden sollen User-Passwörter verlangen können

Kontrollsucht –


Das Bundesjustizministerium plant Änderungen am Telemediengesetz, welches Ermittlungsbehörden ermächtigen soll, von Online-Plattformen die Passwörter der User zu verlangen. Neben der sehr fragwürdigen Begründung deuten diese Pläne angesichts der DSGVO auf Schizophrenie hin.

Datenspionage

Die Kontrollsucht der sog. Beauftragten gegen die Auftraggeber kennt keine Grenzen

Fingierte Hassbotschaften als Strick für Unbequeme?

Online-Anbieter sind dazu verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Kunden in Sicherheit zu wiegen. Dazu gehört auch das Vermeiden von abgespeicherten Passwörtern, insbesondere diese im Klartext, sprich unverschlüsselt. Gemäß der vom Normgeber umgesetzten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) droht bei einem Verstoß die Bußgeldzahlung von bis zu 20 Millionen Euro.

Schon schizophren mutet nun der Plan des Bundesjustizministeriums an, die Online-Anbieter dazu zu verpflichten, Passwörter nach Anfrage durch Sicherheitsbehörden, u.a. Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, geradewegs herauszugeben. Eingerahmt ist dieser Vorstoß im Vorwand der Bekämpfung von Hassbotenschaften, Rechtsextremismus und Hetze.

Da die praktizierte Herausgabe der IP-Adresse sowie die Verpflichtung, die Urheber von (vermeintlichen) Hassbotschaften umgehend an Ermittlungsbehörden zu melden, bereits ein Schritt gegen die Online-Pöbler sein soll, drängt sich die Frage auf, welchen Sinn es ergäbe, nun auch noch den vollständigen Zugang zum jeweiligen Account bzw. E-Mail Postfach zu erhalten. In Verbindung mit dem längst als Vorbild geltenden im Mai 2018 verabschiedeten neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) Bayerns, welches u.a. den Ermittlungsbehörden erlaubt, ausgeschnüffelte Daten nicht nur zu beschlagnahmen, sondern diese auch noch zu verändern, eröffnen sich für die „Sicherheitsdienste“ ungeahnte Möglichkeiten, ihre unbequemen Klienten in Windeseile aus dem Weg zu räumen. Wer Passwort und Zugangsname besitzt, kann auch unter dessen Namen x-beliebige Botschaften verbreiten. Ein Screenshot dessen, was eben veröffentlicht wurde, einige Zeugen und schon ist der Vorwurf einer verbreiteten Hassbotschaft untermauert. Schon die Begründung eines Verdachts soll ausreichen, um die Online-Anbieter zur Herausgabe des gewünschten Passworts zu verpflichten.

Nicht zu unterschätzen ist bei dieser gängigen Praxis auch die psychologische Wirkung. Angst vor Auffälligkeiten aufgrund nicht-konformer Meinungen dürften eine ganze Reihe von „politisch Inkorrekten“ zum Schweigen bringen.

Das derzeit von Christine Lambrecht (SPD) geleitete Bundesministerium für Justiz und Verbraucher“schutz“ wolle für die Anpassungen im Telemediengesetz einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Das Maßnahmepaket wurde bereits Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.

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