DSGVO: Nur Minderheit nutzt die möglichen Rechte
Nach einem Jahr DSGVO hat sich die EU-Datenschutzrichtlinie bei den Nutzern überwiegend herumgesprochen. Doch wenigstens im Ansatz nutzt die möglichen Rechte nur eine Minderheit.

Nur Wenige schöpfen ihre Rechte durch DSGVO aus
Nur eine Minderheit liest Datenschutzverordnung durch
Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 setzte auch die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie für den einheitlichen Datenschutz um. In den Vordergrund gerückt wurde der Schutz der Konsumenten bezüglich ihrer privaten Daten und die Schaffung ausgeweiteter Rechte, diesen Datenschutz in einem gewissen Rahmen nach eigenem Ermessen zu kontrollieren. Nach rund einem Jahr ist der Begriff DSGVO bzw. die neue EU-Datenschutzvorschrift bei rund 80 Prozent der Deutschen angekommen, so das Ergebnis der von der EU-Kommission vorgenommenen Erhebung (Eurobarometer).
Allerdings sieht sich demnach nur rund jeder zehnte Deutsche dazu veranlasst, die vorgefundene Datenschutzerklärung eines Anbieters auch vollständig durchzulesen. Der EU-Durchschnitt ist mit 13 Prozent auch nicht sonderlich viel. Dieser Anteil bezieht sich jedoch nur auf die Nutzer, die die Datenschutzbestimmung wenigstens ansatzweise durchlesen und dieser Anteil beträgt rund 60 Prozent.
Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová will auch den Grund dafür kennen. Die Erklärungen seien zu lang oder zu schwierig zu verstehen. Jourová fordert die Unternehmen daher auf, ihre Datenschutzerklärungen „präzise, transparent und für alle Nutzer verständlich“ zu formulieren. Dazu wolle sie die EU-Bewohner dazu motivieren, von ihren Datenschutzrechten Gebrauch zu machen.
Die Umfrage ergab, dass 65 Prozent der Befragten ihr Recht bekannt sei, Zugang zu den personenbezogenen Daten zu erhalten und 61 Prozent wussten, dass sie die Berichtigung sachlich falscher Daten verlangen können. 57 Prozent wissen vom Recht, eigene Daten löschen zu lassen.
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