Beschwerden haben sich seit DSGVO vervielfacht
Die Beschwerdestellen der Bundesländern haben nach dem Start von DSGVO alle Hände voll zu tun. Das Beschwerdeaufkommen hat sich teils verdreifacht und die gemeldeten Datenpannen ungleich mehr vervielfacht.
– DSGVO hat Beschwerdeaufkommen kräftig beschleunigt
– Deckelung Strafmaß begünstigt die Globalplayer

DSGVO: Kassenfüllende Maßnahme und weniger Problem für die großen Unternehmen
Überblick
DSGVO hat Beschwerdeaufkommen kräftig beschleunigt
Das Bestehen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jährt sich demnächst zum ersten Mal. Die EU-Richtlinie trat in unveränderter Form zum 25. Mai 2018 im Bundesgebiet in Kraft. Seither ist bei den Beschwerdestellen der Bundesländer die Zahl der eingetroffenen Meldungen von Konsumenten erheblich angestiegen, so das Magazin Foucs. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel zählten die Beratungsstellen im Jahr 2017 rund 4.400 Beschwerden. Ein Jahr danach lag die Beschwerdeanzahl bereits bei rund 12.000.
Die rund Verdreifachung der eingegangenen Beschwerden seit dem Start von DSGVO wurde auch in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen festgestellt. Eine nahezu Verdoppelung des Beschwerdeaufkommens trat in Hamburg, Hessen und Berlin ein.
Im gleichen Zeitraum stieg demnach auch die Zahl der gemeldeten, bzw. bekannt gewordenen Datenpannen deutlich an. In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2017 60 Pannen und im Jahr 2018 1.200 Pannen gezählt. Eine ähnliche Entwicklung gab es auch in den anderen Bundesländern.
Ein Verstoß gegen die Regeln der DSGVO kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Die Datenschutzgrundverordnung sieht ein Bußgeld vor, dass 4 Prozent des weltweiten jährlichen Umsatz entspricht, bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Parallel dazu wird nach wie vor das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Geltung gebracht. Hier können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro fällig werden und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
Deckelung Strafmaß begünstigt die Globalplayer
Das Strafmaß von DSGVO ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite können 4 Prozent Jahresumsatz für viele Unternehmen das finanzielle Aus bedeuten. Auf der anderen Seite stellt die Obergrenze von 20 Millionen Euro für so manchen Globalplayer eine etwas besser gefüllte Kaffeekasse dar. So setzte z.B. Alphabet (Google) im Jahr 2018 rund 105 Milliarden Euro (ca. 117,9 Milliarden US-Dollar) um. Anteilig 4 Prozent entsprächen 4,2 Milliarden Euro. Die Obergrenze gemäß DSGVO liegt jedoch bei 20 Millionen Euro und dies entspräche lediglich 0,019 Prozent des Jahresumsatzes. Alphabet setzte pro Tag rund 288 Millionen Euro um. Der Jahresgewinn betrug rund 14,8 Milliarden Euro. Damit wären 20 Millionen Euro bereits nach einem halben Tag wieder rein geholt.
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