5G-Lizenzen – Streit Mobilfunkanbieter & Bundesregierung eskaliert
Der Streit zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Bundesregierung zu den Vergaberichtlinien der 5G-Lizenzen droht zu eskalieren. Öffentliches Interesse kollidiert mit privatwirtschaftlichen Interessen.

Mobilfunkmasten in „Funkloch-Bereichen“ seien einfach unrentabel
Überblick
Klage gegen Bundesnetzagentur liegt bereits vor
Der ohnehin schon vorherrschende Unfrieden im Vorfeld der anstehenden Versteigerung der 5G-Lizenzen droht nun zu einem handfesten Streit zwischen den Mobilnetz-Betreibern und der Bundesregierung zu eskalieren. Mittelpunkt des Streits ist das von der Bundesregierung geforderte lokale Roaming, um auch die im „Vorzeige-Industrieland“ noch immer zahlreich verteilten Funklöcher zu schließen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) denkt bereits laut über eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes nach, um die Mobilfunkbetreiber über diesen Weg zu mehr Engagement für die Lückenschließungen zu bewegen.
Die Mobilfunkanbieter lehnen das lokale Roaming in Verbindung mit der Freigabe an lokale Anbieter jedoch vehement ab. Angeführt werden für diesen Widerspruch betriebswirtschaftliche Gründe.
Die Vergaberegeln für die 5G-Lizenzen wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgestellt. Diese sieht sich nun mit einem Rechtsstreit gegen die drei großen Mobilfunkbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica (O2) konfrontiert. Dem Verwaltungsgericht Köln liegt bereits eine Klage vor. Rückendeckung erhält BNetzA vom Kartellamt. Dieses sieht die Vergaberichtlinien für das 5G-Netz als fair und ausgewogen.
Ein Gegner der derzeitigen Fassung der Vergaberichtlinien ist auch Ralph Dommermuth, Chef von United Internet (1&1). Er warnte bereits im November 2018 vor der Betonierung des vorherrschenden „Oligopols“, sollten die 5G-Lizenzen unter diesen Bedingungen vergeben werden.
Triviale Folgen der exzessiven Privatisierung
Die Haltung der privatrechtlich agierenden Mobilfunk-Anbieter ist nachvollziehbar. Welche Ziele verfolgt in der Regel ein Unternehmen? Gewinne und deren Maximierung. Mobilfunkmasten in Gegenden aufzustellen, mit denen nur eine handvoll Haushalte erreicht werden, ist schlicht unrentabel. Der nun aufflammende Streit zwischen Unternehmen und dem Gesetzgeber ist ein „triviales“ Beispiel, welche Folgen die vor allem in den 1990er Jahren vorangetriebene Privatisierung des öffentlichen Eigentums (Steuerzahler-Eigentum) haben kann.
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