Informationen Gebäudeversicherung – Definition Elementarschäden

Elementarschäden Wohngebäude-


Ein Missverständnis das oft erst dann geklärt wird, wenn der Schaden am Gebäude bereits entstanden ist und der Gebäudeversicherer regulieren soll. Nicht alle Einflüsse der Natur sind mit einer Standard-Police abgedeckt, sonder erfordern eine besondere Vereinbarung zu sogenannten Elementarschäden.

Gebäudeversicherungen decken in der Basis-Version nur Basis-Ursachen

Gelassene Hausbesitzer mit einer Standard-Gebäudeversicherung in der Tasche, verblieben nur solange in ihrer Gelassenheit, bis der Versicherung der Schaden durch Schneedruck gemeldet wurde. Eine Gebäudeversicherung mit Basisleistungen deckt Schäden durch ebenso als Basis definierte Ursachen. Dazu zählen Brand, Sturm und Hagel. Schneedruck fällt bereits in den Bereich der sog. Elementarschäden.

Die Gebäudeversicherung kann grundsätzlich auch Elementarschäden in den Versicherungsleistungen enthalten, aber diese müssen der Police vorweg als Zusatzbausteine separat zugeführt werden.

Zu den Elementar-Gefahren gehören
Schneedruck, Lawinen, Überschwemmungen, Erdbeben und auch Vulkanausbrüche.

Elementarschädenversicherungen regional sehr unterschiedlich sinnvoll

Für den Abschluss einer Gebäudeversicherungen ist aus diesem Grund die Region in der das Gebäude steht, von entscheidender Bedeutung. In Deutschland wird wohl kaum ein Hausbesitzer mit Gebäudeschäden durch Vulkanausbrüche rechnen.

Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste es sich um eine derart große Katastrophe handeln, dass der Schutz von Leib und Leben eine größere Rolle spielen würde. Vielmehr zeigen sich bereits große Unterschiede darin, ob das Gebäude an Gewässer-Ufern steht, oder in erhöhter Lage am Berg gebaut wurde. Dem einen Hausbesitzer liegt der Elementarschutz Überschwemmungen am Herzen, der andere befindet dafür Lawinen als sehr gefährlich.

Der Katastrophenwinter 2006 zeigte deutlich, dass enge lokale Grenzen nicht gesetzt werden können. Für das Wetter spielt es keine Rolle, ob darunter traditionelle Ziegel, seltener Fuchsschwanz oder teure Kupferbeschläge das Hausdach zieren. Der Schnee folgt einfach der Schwerkraft und die Gebäudedächer dürfen sich dagegen stemmen.

Eigenverantwortlichkeit der Gebäude Eigentümer wird vorausgesetzt

Eine Police inkl. Elementarschädendeckung ist kein Ersatz für Sorgfalt
Ein Hausbesitzer mit der kompletten „Ausrüstung“ Gebäudeversicherung Basis plus Elementarversicherung Schneedruck, hat aber immer noch keinen Persilschein dafür, dem glitzernden Weiß einfach beim Anwachsen zuzusehen, ohne spätestens dann einzugreifen, wenn das Gebälk die ersten Geräusche verkündet.

Der Gebäudeeigentümer steht in der Verantwortung zur eigenen Handlung. Das beginnt mit der Überprüfung der Tragfähigkeit vom Dach, wenn es sein muß durch die Feuerwehr und / oder Statiker, bis hin zum Abräumen der Schneelasten. Diese Vorkehrungen werden von den Versicherern als erforderliche Sicherheitsmaßnahmen eingestuft. Im Schadenfall könnte sonst der Hausbesitzer nur einen Teil ersetzt bekommen, oder gar mit leeren Händen da stehen.

Beiträge Gebäudeversicherungen: Unabhängiger Tarifvergleich

Für die Kostenberechnung der Wohngebäudeversicherung ist die Gebäudeart, bzw. -Nutzung sehr wichtig (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus). Die Beitragsberechnung und der Gebäudeversicherung Vergleich zwischen zahlreichen namhaften Gesellschaften sind völlig unverbindlich und kostenfrei. Die Angaben für das zu versichernde Gebäude sind aufgrund der individuellen Unterschiede sehr detailiert.

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