Voraussetzungen zur PKV – Versicherungspflichtgrenze Entwicklung

Informationen – Versicherungspflichtgrenze

Wer in die Privat Krankenversicherung wechseln kann

Allen Freiberuflern und Selbstständigen steht es frei, eine Privat Krankenversicherung abzuschließen. Arbeitnehmer, bzw. Angestellte können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das jährliche Bruttoeinkommen die letzten 3 Jahre die sog. Versicherungspflichtgrenze überschritten hatte. Die Versicherungspflichtgrenze orientiert sich am allgemeinen Durchschnittseinkommen und wird in der Regel jährlich angehoben.

Einen Sonderfall stellen Beamte, Richter und Abgeordnete dar. Diese sind in der Regel automatisch in einer Privaten versichert.

PKV-Versicherungspflichtgrenze

Jahrmonatlich €jährlich €
20003.297,8339.574
20013.336,1740.034
20023.375,0040.500
20033.825,0045.900
20043.862,5046.350
20053.900,0046.800
20063.937,5047.250
20073.975,0047.700
20084.012,5048.150
20094.050,0048.600
20104.162,5049.950
20114.125,0049.500
20124.237,5050.850
20134.350,0052.200
20144.462,5053.550
20154.575,0054.900
20164.687,5056.250
20174.800,0057.600
20184.950,0059.400
20195.062,5060.750
20205.212,5062.550
20215.362,5064.350
20225.362,5064.350
20235.550,0066.600
Mindesteinkommen für die Privatkrankenversicherung (Befreiung Versicherungspflicht GKV)

Beiträge Privatkrankenversicherung: Unabhängig vom Einkommen

Einmal die Versicherungspflichtgrenze „überwunden“, bleiben im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge für die PKV unabhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers. Die Beitragssätze zur Privat Krankenversicherung richten sich überwiegend nach Eintrittsalter, dem fortschreitenden Alter während der Versicherungsjahre und den ggf. vorhandenen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn. Das größte Sparpotenzial bei den Kosten für die PKV liegt jedoch in der freien Auswahl bzw. Zusammenstellung der Leistungen. Je nach Bedarf und Anspruch kann der Versicherungsnehmer einzelne Tarife aus-, bzw. abwählen, variieren und die Eigenleistungen bestimmen.

Rückvergütungen bis zu drei Monatsbeiträgen sind möglich, wenn ein Versicherungsjahr leistungsfrei geblieben ist.

Rückkehrmöglichkeiten von der Privaten zur Gesetzlichen

Der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist erheblich vereinfacht worden. Unter bestimmten Umständen erfolgt die Rückkehr zur GKV sogar automatisch. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr erreicht wird – Von PKV zurück in die GKV

Die Bedingungen zur PKV-Aufnahme nicht erfüllt?

Mit der GKV trotzdem Beiträge sparen!
Wenn Sie die Voraussetzungen zur PKV z.B. aufgrund der zu hohen Versicherungspflichtgrenze nicht erfüllen können, haben Sie dennoch die Möglichkeit, durch den Wechsel der Krankenkasse aufgrund der teils sehr unterschiedlich gestalteten Zusatzbeiträge Geld einzusparen.

Einige gesetzliche Krankenversicherungen verzichten teilweise auf Zusatzbeiträge und erstatten ihrem Kassenmitglied ggf. sogar Beiträge zurück. Aus diesem Grund kann sich ein Wechsel innerhalb der GKV für Beitragseinsparungen durchaus rentieren. Gesetzliche Krankenkassen vergleichen.

Fachkundige Beratung zum Vergleich der Privat Krankenversicherung

Obwohl bei Erfüllung der Versicherungspflichtgrenze der Wechsel in die Privat Krankenversicherung mit vielen Vorteilen verbunden sein kann, sollte die Entscheidung und die Wahl der Versicherung nicht ohne vorherige Fachberatung eines Sachkundigen erfolgen. Zu komplex sind die Voraussetzungen, die individuellen Bedürfnisse und vor allem PKV-Tarife, um „auf die Schnelle“ von einer gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln.

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