Informationen Pflegezusatzversicherungen – Pflegestufen & Leistungen

Pflegezusatzversicherungen – Informationen-

Frauen und Männer erreichen in Deutschland ein immer höheres Alter. Die Statistiken zeigen eindeutig, dass sich die Lebenserwartung seit etwa hundert Jahren verdoppelt hat. Das Familienbild ändert sich seither beständig. Mehrere Generationen leben nach wie vor mit teils sehr engem sozialen Kontakt zusammen und der Trend scheint sich weiterhin fortzusetzen.

Hohe Pflegekosten mit Privat Pflegezusatzversicherung abfangen

Allerdings kann eine höhere Lebenserwartung für Frauen und Männer große finanzielle Risiken für die gesamte Familie bedeuten. Das Risiko im hohen Alter zu einem Pflegefall zu werden, ist sehr hoch und zieht in der Regel erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich. Eine private Pflegeversicherung erscheint zukünftig immer wichter zu werden.

Aus diesem Grund führte die Bundesregierung schon im Jahre 1995 als einen weiteres Bestandteil der Sozialversicherung die sog. gesetzliche Pflegeversicherung ein. Im Pflegefall leistet die Pflegeversicherung u.a. für ambulante Behandlungen, Pflegezeiten und Pflegevertretungen.

Die Satzungen sind relativ genau definiert und richten sich nach den Kategorien seit Anfang 2017 geltenden 5 Pflegestufen. Die Definition der Pflegestufen einer Pflegeversicherung ist der entsprechenden Pflegebedürftigkeit angelehnt:

Die Einteilungen der Pflegestufen einer Pflegeversicherung

  • Pflegestufe 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegestufe 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegestufe 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegestufe 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegestufe 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und zusätzliche Anforderungen an die Versorgung

Die Leistungen der gesetzl. Pflegeversicherung weisen grosse Lücken auf

Pflegeversicherungen
Private Pflegeversicherung

Obwohl im Jahre 2008 eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung sogar mit einzelnen Verbesserungen durchgeführt worden ist, können die Leistungen im Pflegefall völlig unzureichend sein. Ist z.B. eine stationäre Pflege in der Pflegestufe 3 unumgänglich, leistet die gesetzliche Pflegeversicherung im Regelsatz mit max. 1510,- Euro, in besonderen Härtefällen mit max. 1825,- Euro (Stand 2011).

Die gesetzlichen Krankenkassen jedoch leisten erst nach der Genehmigung einer ärztlichen Verordnung und dann auch nur, wenn die Pflege nicht stationär erfolgt. Bereits heute sind die Kosten für Pflege und Aufwendungen im Pflegeheim sehr teuer. Die Pflegekosten werden zukünftig noch weiter in die Höhe getrieben. Eine gleichwertige Steigerung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist jedoch nicht zur erwarten.

Eine Gegenrechnung der zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit den tatsächlichen Pflegekosten bei stationärer Pflege, ergibt lediglich eine nur 40%-ige Deckung. Für den Betroffenen und ggf. für die Familie hat diese Mehrbelastung einschneidende finanzielle Konsequenzen.

Im Pflegefall hohe Eigenleistungen

Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Es bleibt meist keine andere Möglichkeit, die Pflegeaufwendungen entweder aus den Rentenbezügen, oder aus dem angesparten Kapital zu begleichen.

Die monatlichen Kosten für Eigenaufwendungen können dabei leicht die 1.000,- Euro Grenze überschreiten. Es lässt sich leicht berechnen wie lange es dauert, bis das lebenslang aufgebaute Vermögen durch Sparanlagen bei Belastungen von mehr als 12.000,- Euro jährlich aufgebraucht ist.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung – Große Lücken

Es liegt klar auf der Hand. Besondere Härtefälle im Pflegebereich können den Betroffenen und die angehörige Familie finanziell sehr stark belasten. Jährliche Aufwendungen aus dem eigenen Vermögen mit 12.000,- Euro oder mehr sind keine Seltenheit. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur unter bestimmten Voraussetzungen, generell nur wenn die betroffene Person nicht stationär sondern z.B. zuhause gepflegt wird.

Eine private Pflegeversicherung kann einen Großteil der finanziellen Lücke schließen. Mögliche Tarif- und Beitragsstufen sind meist an die gewählte Pflegestufe (1 bis 5) gekoppelt. Die private Pflegeversicherung leistet im Pflegefall ein vereinbartes Pflegegeld, das je nach Tarifwahl einen Teil bis hin zur vollständigen Differenz der tatsächlichen Aufwendungen und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgleicht.

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Ein Gedanke zu „Informationen Pflegezusatzversicherungen – Pflegestufen & Leistungen

  • 15. März 2015 um 7:18
    Permalink

    Vielen Dank für diesen Beitrag.
    Auch wenn im Jahr 2015 das Pflegegesetz neu überarbeitet wurde, reichen die finanziellen Unterstützungen nicht aus, damit die betroffenen Familien davon Leben könnten. Kinder müssen weiterhin in vielen Fällen für die Kosten der Pflege aufkommen, wenn die Eltern den Alltag im Alter nicht mehr alleine bewältigen können. Laut http://www.pflegeversicherung-testbericht.de/ wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht genügend darüber aufgeklärt, dass mit jeder Pflegestufe (0-III) die Eigenanteile massiv ansteigen. Weiterhin kommt hinzu, dass die Kosten für eine vollstationäre Betreuung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen.

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