Der Strompreis bietet in seiner Zusammensetzung sehr viel Spielraum für gestalterische Freiheiten. Anhand der zahlreichen Abgaben und Steuern, nimmt der eigentliche Strompreis nur noch rund die Hälfte dessen ein, was der Privathaushalt zu bezahlen hat.
Zu den bekanntesten Vertretern der (ab-) sonderlichen Strom-Zusatzkosten zählen die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz), die Stromsteuer und das Netzentgelt. Dazu gesellen sich weitere Positionen, die zwar nicht auf der Stromrechnung auftauchen, aber dennoch ein Bestandteil der stetigen Strompreistreiberei darstellen.
Obligatorisch sind vor allem die Stromsteuer und als finale Krönung die Mehrwertsteuer auf den kumulierten Netto-Betrag. Also u.a. Steuer auf die Steuer.
Strompreis-Komponenten und Anteile 2018
Strompreis-Bestandteil | Anteil |
---|---|
Strompreis Haushalt | 52,2 % |
Netzentgelte, Messung, Abrechnung | 25,6 % |
EEG-Umlage | 23,6 % |
Vertrieb, Erzeugung | 19,3 % |
Stromsteuer | 7,0 % |
Konzessionsabgabe | 5,7 % |
KWK-Umlage | 1,4 % |
§19-Umlage | 1,4 % |