SCHUFA Selbstauskunft – Datenbestand durch Eigenauskunft abfragen

SCHUFA Eintrag einsehen-

Die SCHUFA ist kein abgeschotteter „Geheimdienst“, der alle Daten unter Verschluß hält und diese ausschließlich seinen Vertragspartnern vorbehält.

SCHUFA Eintrag kann eingesehen werden

SCHUFA
SCHUFA - Selbstauskunft
Falsche Einträge löschen lassen

Mit der Eigenauskunft hat der Antragssteller eine Möglichkeit, Eintragungen auf evt. vorhandene Fehler zu kontrollieren. Eindeutig als fehlerhaft identifizierbare Eintragungen werden von der SCHUFA umgehend ausgetragen. Ansonsten frägt die SCHUFA beim betroffenen Vertragspartner nach und verlangt eine Aufklärung des Sachverhalts. Daten zu alten Verträgen werden mit den SCHUFA Eintragungen abgestimmt und ggf. dann auch gelöscht.

Eigenauskunft bei „Meine SCHUFA“ – Die Möglichkeiten zur Selbstauskunft

Jede Person hat das Recht für eine Selbstauskunft bei der SCHUFA. Dieses Recht ist durch das Bundesdatenschutzgesetz zugesichert. Privatpersonen stehen für die SCHUFA Selbstauskunft zwei Möglichkeiten offen.

Eintrag einsehen bei der SCHUFA Geschäftsstelle

Sollte eine Schufa-Geschäftstelle in der Nähe sein, kann durch persönliches Vorsprechen die eigene SCHUFA Eintragung vor Ort abgefragt werden.

Selbstauskunft per schriftliche Anfrage

Der zweite mögliche Weg zur SCHUFA Selbstauskunft ist die schriftliche Anforderung per Brief. Allerdings verlangt die SCHUFA für den schriftlichen Weg ein Entgelt.

Welche persönlichen Daten werden an die SCHUFA übermittelt?

Die Übermittlung der persönlichen Daten werden erst nach der „Einwilligung“ von der betreffenden Person eingeleitet. Die „Freiwilligkeit“ zu dieser Zustimmung ist jedoch in Frage gestellt. Banken und andere SCHUFA-Vertragspartner setzen meist eine solche Einwilligung zur Schufa-Abfrage, bzw. -Eintragung für die Vertragsabwicklung voraus.

Die an die SCHUFA übermittelten Personendaten können sein:

  • Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort der betreffenden Person
  • Die aktuelle Wohnadresse und ehemalige Anschriften
  • Die ausgegebenen Kreditkarten
  • Daten zum beantragten Kredit oder Leasingvertrag mit Laufzeit und Kreditbetrag
  • Angaben bei Eröffnung eines Girokontos
  • Eintragungen von Versäumnissen wie überfällige Zahlungen
    oder andere nicht erfüllte Forderungen
  • Angaben über Forderungen nach gerichtlichen Entscheidungen und deren Verlauf
  • Bekannter Missbrauch von Scheckkarten oder Scheckbetrug
  • Missbrauch eines Kontos (z.B. der Versuch mehrere P-Konten zu eröffnen)
  • Eröffnung oder Beantragung eines privaten Insolvenzverfahrens
  • Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen

SCHUFA Geschäftsstellen – Service-Rufnummer und Informationen

Noch bis Mitte 2010 war die SCHUFA in verschiedenen regionalen Geschäftsstellen eingeteilt.
Die Service-Rufnummern galten für den entsprechenden Sitz der Geschäftsstelle. Die Service-Stellen wurden zu einer SCHUFA Zentrale zusammengelegt. Seit diesem Zeitpunkt gilt für alle Regionen in Deutschland die einheitliche Anschrift, bzw. die SCHUFA Service-Rufnummer.

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
Service-Telefon: 0611 – 92780

Internet-Adresse: https://www.meineSchufa.de bzw. https://www.schufa.de

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