Informationen – Pfändungssicheres Girokonto – P-Konto Sicherheit

Girokonto + Prepaidkarte – MyPrepaid

Reformen von veralteten oder nicht mehr nützlichen Verordnungen und Regelungen gehören schon beinahe zum Alltag. Sei es eine Gesundheitsreform oder das einstige Finanzierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV-Finanzierungsgesetz 2011), meistens muß der Bürger noch etwas tiefer in die Tasche greifen.

Das P-Konto sichert das Guthaben gegen Pfändungen bis zum Sockelbetrag

Kontopfändung
Pfändungssicherheit beim Girokonto

Dennoch können Reformen auch mal etwas Gutes für den Verbraucher bedeuten. Dazu zählt die Reform des Gesetzes zur Kontopfändung. Bisher war es den Gläubigern möglich, über gerichtliche Wege das Konto des Schuldners zu pfänden, darüber hinaus eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber einzureichen.

Schutz vor Pfändungen
Jetzt steht den Kontoinhabern eine Möglichkeit offen, ihr Guthaben gegen Kontopfändungen bis zum sog. Sockelbetrag in Höhe von 1028,89 Euro (Stand 01.07.2011) zu schützen. Dazu muß das Konto lediglich als ein sog. P-Konto geführt werden.



Das pfändungssichere Girokonto in Einzelheiten

  • Das Konto kann bei einer eingehenden Pfändung nicht mehr gesperrt werden
  • Die Herkunft der Geldeingänge auf das pfändungssichere Konto ist unerheblich
  • Selbst bei einer eingehenden Pfändung kann das Konto nicht gesperrt werden
  • Ein vorher festgelegtes Kontoguthaben ist für Gläubiger völlig unzugänglich
  • Die Freibeträge (Sockelbetrag) sind übertragbar. Das heißt bei nicht ausgeschöpften
    Freibeträgen kann der Restbetrag auf den Folgemonat übertragen werden

Überschuldung – Gnadenlose Pfändung durch Gläubiger

Alle überschuldete Personen habe eine eigene Historie hinter sich, die dazu geführt haben, dass Gläubiger und „Schuldeneintreiber“ sich gegenseitig die Türklinke in die Hand geben (Infos zur Überschuldung). Sei es durch ehemalige „Kauflust“ in vielen einzelnen Raten, die dazu geführt haben, die Übersicht zu verlieren, oder Einflüsse von Außen, die einem den finanziellen Ruin ins Haus gebracht haben, ohne etwas dagegen unternehmen zu können.

Selbst die vom gleichen Gesetzgeber „verordnete gesteigerte Erwerbsverpflichtung“ im Rahmen des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ (Infos), kann einen unterhaltspflichtigen Ex-Ehegatten an den Rand des finanziellen Ruins treiben.

Bisher hatten die Resultate allerdings immer das gemeinsame Ende. Die Gläubiger mit einem „Pfändungs-Freibrief“ in der Hand, erschwerten die Situation nur noch mehr, obwohl das Wasser schon mehr als genug bis über den Hals gestanden ist.

Freie Verfügung bis zum Sockelbetrag – Ohne Pfändungs-Angst

Die Reform des Gesetzes zur Kontopfändung gibt den Schuldnern endlich mehr Freiraum zum Durchatmen, mehr Möglichkeiten sich wieder würdig durch das Leben zu bewegen und nimmt gleichzeitig den Gläubigern die „mächtige Keule“ aus der Hand. Die Reform befreit nicht von den Schulden, aber läßt den Schuldnern schlicht mehr Geld zum Leben übrig. Der sog. Sockelbetrag entspricht dem Selbstbehalt, der einer Person pro Monat zur Verfügung stehen muß (sollte).

Damit dieser Sockelbetrag auch unangetastet bleiben kann, sollte sich das Geld auf einem sog. P-Konto befinden, über das das Einkommen frei verfügt werden kann.

Ein Girokonto kann in ein P-Konto gewandelt werden

Ein pfändungssicheres Konto mit eigener Kontonummer, dazu eine Prepaidkarte auf Guthabenbasis ist durchaus möglich. Der schneller Weg zu einem pfändungssicherem Konto ist die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein sog. P-Konto – Mehr Informationen.