Informationen – Tagesgeld contra Sparbuch – Ertragreicher durch höhere Zinsen

Tagesgeldinfos – Tagesgeldkonto contra Sparbuch-

Tagesgeldkonten
Tagesgeld oder Sparbuch

Ein Tagesgeldkonto hat u.a. den Ruf als das „Sparbuch des Otto-Normalverbrauchers“. Eine relative Bezeichnung, da auch Summen im sechstelligen Bereich, bis hin zu nach oben offenen Summen angelegt werden können. Eigentlich hätte ein Tagesgeldkonto das „gute alte Sparbuch“ schon längst abgelöst, wären da nicht „traditionelle“ Hintergründe oder schlicht Unwissenheit der Sparer. Die Zinsen einer Tagesgeldanlage können die Zinssätze klassischer Sparbücher weit übertreffen.

Obwohl die Kontoeröffnung, die Kontoführung und auch die Verfügbarkeit über die Sparsumme bei einem Tagesgeldkonto den Eigenschaften einer Sparbuchanlage entsprechen, zahlen immer noch viele Sparer fleissig auf die gering verzinsten Sparbücher der Sparkassen und Raiffeisenbanken ein. Folgend einige grundlegende Informationen über die Tagesgeldanlage.

Meist mehr Zinsen als vom Sparbuch – Das Tagesgeldkonto

Die Banken und Kreditinstitute bieten Privatpersonen Tagesgeldkonten mit durchaus attraktiven Konditionen an. Der Wettbewerb im Finanzmarkt wirkt sich auch auf die angebotenen Konditionen zu den Tagesgeldangeboten aus.

Sehr oft zu haben: Die Kombination Girokonto mit angeschlossenem Tagesgeldkonto.
Besonders komfortabel ist ein Girokonto für die Nutzung als normales Gehaltskonto mit einem monatlichen Dauerauftrag für die Überweisung eines bestimmten Geldbetrags auf das Tagesgeldkonto der gleichen Bank.
Der Zinssatz einer Tagesgeldanlage ist beinahe generell höher als der angebotene Zins von herkömmlichen Sparbüchern. Bewegen sich Sparbuchzinsen nicht selten im 0,X -Bereich, erreicht eine Tagesgeldanlage gut den doppelten Zinssatz und auch darüber hinaus.

Update: Das wird voraussichtlicht dann weider gelten, wenn die Europäische Zentralbank (EZB) wieder von ihren „geldpolitischen Sondermaßnahmen“ absieht.

Der Fiskus als ständiger Begleiter

Zum Tagesgeldkonto gehört auch der Freistellungsauftrag für die Zugewinne aus Zinsen. .

Die Bank ist dazu verpflichtet die Zinsgewinne ohne Freistellungsauftrag zum vorgegebenen Steuersatz an das Finanzamt vollständig abzuführen. Ein entsprechender Freistellungsauftrag ist bei jeder Bank obligatorisch. Sollten mehrere Tagesgeldkonten gleichzeitig existieren, dann ist für jedes einzelne Tagesgeldkonto ein entsprechender Freistellungsantrag gefordert. Die Höhe des jährlichen Freibetrags wird auf alle bestehenden Konten anteilig verteilt.

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