Verbraucherschützer kritisieren Kontogebühren für Geringverdiener
Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert die gängige Praxis der Banken und Sparkassen, vor allem von Geringverdienern eine höhere Kontoführungsgebühr zu verlangen.

Kunden mit weniger finanziellen Mitteln müssen höhere Kontokosten tragen
Gebühren von Geringverdienern ist inzwischen üblich
Der dauerhafte Nullzins brachte inzwischen so gut wie sämtliche Banken und Sparkassen zur Gestaltung neuer Entgeltregelungen für Girokonten und Co. Unterm Strich wurde es teurer, da die Institute die entgangenen Zinseinannahmen wieder kompensiert haben wollen. Allerdings entwickeln manche Geldhäusern bei ihren Entgeltstrukturen scheinbar seltsame Konstellationen. So monierte die Hamburger Verbraucherzentrale (vzhh) bei der Sparda-Bank Hamburg die Praxis, eine monatliche Kontoführungsgebühr ausschließlich von Arbeitslosengeld I und II -Abhängigen zu verlangen. Diese Regelung trat demnach am 01. Juli 2020 in Kraft. Es bestehe zwar eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung, aber diese ginge nur über einen Zeitraum von 6 Monaten. Wird das Girokonto als ein Lohn-, Gehalts- oder Rentenkonto geführt, braucht der Kunde keine Monatsgebühren zu bezahlen.
„Finanzschwächere Kunden werden von der Sparda-Bank an dieser Stelle ganz offen diskriminiert“, so die Kritik von Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei stelle die Sparda-Bank kein Einzelfall dar. Den Banken stehe es aufgrund ihrer Vertragsfreiheit zu, den einzelnen Einkommensgruppen unterschiedliche Tarife anzubieten. Diese Praxis, die Kontoführungsgebühr ausschließlich den Geringverdienern abzuverlangen, sei inzwischen üblich in dieser Branche. An dieser Stelle könne lediglich der Normgeber eingreifen.
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