SEPA-Überweisung darf nichts Extra kosten

Abzocke –


Eine SEPA-Überweisung für die Begleichung einer Rechnung darf nicht mit einer zusätzlichen Gebühr behaftet sein. Der Internet- und Mobilfunkanbieter Vodafone hat es dennoch probiert und wurde vom Landgericht München I in die Schranken verwiesen.

Gerichtsurteile

Von Kunden wurde für Überweisung rechtswidrig ein Entgelt verlangt

Verlangtes Entgelt auch für ältere Verträge unzulässig

Das Überweisen von Zahlungen per SEPA darf nicht mit irgendwelchen Zusatzgebühren behaftet sein. Dabei spiele es auch keine Rolle, wann z.B. ein Kunde seinen Vertrag mit einem Unternehmen in Verbindung mit regelmäßigen Zahlungen abschloss. Taucht in den AGB eine entsprechende Regelung auf, die ein Zusatzentgelt für überwiesene Rechnungsbeträge vorsieht, dann sei dies unzulässig, so das Landgericht München I mit der Entscheidung zu einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im konkreten Fall verlangte Vodafone Kabel Deutschland GmbH von Kunden ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro, wenn die monatlichen Beiträge nicht per Lastschriftverfahren, sondern per Überweisung vorgenommen wurden. Am 13. Januar 2018 trat eine Neureglung in Kraft, welche im BGB klar bestimmt, dass für die Bezahlung bzw. Lastschriften per SEPA oder Giro- und Kreditkarten kein Entgelt verlangt werden dürfe. Vodafone verlangte von Kunden mit Verträgen, die vor dem 13. Januar 2018 abgeschlossen wurden, dennoch ein Entgelt.

Das Landgericht München I stellte allerdings klar heraus, dass diese Neuregelung für SEPA-Überweisungen für alle Verträge gilt, also auch für die älteren.

Kosten & Leistungen Girokonto vergleichen

Jetzt kostenlosen Girokontorechner nutzen:

Girokontoausstattung

  • Kontogebühren auf einen Blick
  • Karten-Ausstattung vergleichen
  • Dispo-Zinsen gegenüberstellen
  • Guthabenzinsen vergleichen
  • Zusatzleistungen abfragen
  • Teils Online-Eröffnung möglich

Guthaben, Einkommen angeben, fertig. Online-Girokontovergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250

Schreibe einen Kommentar