EU-Kommission will soziales Grundrecht für Girokonto durchsetzen
Dem Ziel eines Girokontos für jeden EU-Bürger ist die EU-Kommission um einen Schritt näher gerückt. Der Gesetzesentwurf für das Konto als „soziales Grundrecht“ wurde von Barnier vorgelegt. Damit soll jedem Bewohner der Europäischen Union der Weg zu einem eigenen Konto mit den notwendigen Basisfunktionen eröffnet werden.
Überblick
Jeder EU-Bürger soll ein Girokonto eröffnen können

Die EU-Kommission ist mit ihrem Vorstoß, das Girokonto „für Jedermann“ als ein Grundrecht zu erklären, um einen Schritt weiter. Am Mittwoch wurde der ausgearbeitete Vorschlag für eine entsprechende Bestimmung vorgelegt.
Die Banken sollen damit verpflichtet werden, keinem EU-Einwohner die Eröffnung eines Girokontos mehr zu verweigern. Bereits Anfang März 2013 kündigte die EU-Kommission die Schritte an, das Girokonto als ein „soziales Grundrecht“ erklären zu wollen. Ursprünglich sollte das Gesetzespaket, welches bereits im Vorfeld der Süddeutschen Zeitung vorlag, vom EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im Juni vorgelegt werden. Sichtlich wurde der Termin nun vorverlegt.
Das europaweite „Grundrechts-“ Girokonto soll alle notwendigen Funktionen für den alltäglichen Bedarf enthalten. Dazu gehören u.a. Bargeldabhebungen, Online-Banking, bargeldlose Bezahlungen per Karte und Überweisungsaufträge. Ein mögliches Überziehen des Kontos, z.B. per Dispokredit, soll kein Bestandteil der Verpflichtungen werden.
Nach Angaben der EU-Kommission verfügten rund 58 Millionen Menschen ab dem Alter von 15 Jahren in der EU (bzw. rund 30 Millionen Volljährige) über kein Konto. Während die Anzahl der Bürger ohne ein Girokonto in Rumänien und Bulgarien jeweils auf die Hälfte der Bevölkerung geschätzt wird, sollen in Deutschland Hunderttausende betroffen sein. Genaue Zahlen wären jedoch nicht bekannt, doch deren Lebensumfeld gilt ohne ein Konto als sehr eingeschränkt.
Für die bereits bestehenden Girokonten will die EU-Kommission Vereinfachungen für den Kunden durchsetzen. Darunter fiele auch die Lockerung der Vorgänge beim Kontowechsel. So sollen künftig die Banken lediglich die Unterschrift des Kontoinhabers einfordern und anschließend alle Formalitäten zu einem vollständigen Kontoumzug übernehmen.
„Wer hat noch nicht, wer will überhaupt?“
Zwischen einem durch die Bank verweigertem Konto oder eine vom Verbraucher abgelehnter Kontoeröffnung liegen Welten. Hier wird nicht differenziert, wie viel Bürger in der EU sich bisher vergeblich um ein Girokonto bemühten und welche Anzahl überhaupt kein Interesse daran zeigt, sein Bargeld der Bank zu übergeben. Die Kultur und Einstellung zum Geld, bzw. das soziale Gefüge innerhalb bulgarischer oder rumänischer Familien unterscheidet sich erheblich zu denen in Deutschland. Der Anteil der EU-Bürger, die überhaupt kein Girokonto wollen, dürfte wohl höher ausfallen als vermutet.
Inzwischen hat auch im „fortgeschrittenen“ Deutschland ein Umdenken eingesetzt, bei dem der
Euroschein unterm Kopfkissen als sicherer gilt, als auf dem Girokonto bei einer Bank.
Das Bargeld von rund 58 Millionen Menschen außerhalb der Reichweite jeglicher Zugriffe zu wissen, dürfte der EU-Kommission offenbar ganz und gar nicht zu gefallen.