Basiskonto zu teuer: 6 Banken wegen überzogener Kosten abgemahnt

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Einige Kreditinstitute scheinen den Begriff „angemessene Kosten“ für ein Basiskonto etwas überzogen zu haben. Verbraucherschützer mahnten nun sechs Banken wegen überzogener Gebühren für ein „Konto für Jedermann“ ab, welches ausgerechnet den finanziell Schwachen einen Zugang zum sozialen Leben ermöglichen sollte.

Überzogene Kosten für Basiskonto mit Grundfunktionen

Geldanlagen
Basiskonto scheint den Banken lästig zu sein

Seit dem 19. Juni 2016 sind die Banken zu einem dazu verpflichtet, ein sog. Basiskonto mit grundlegenden Funktionen anzubieten. Die Kosten für ein solches Girokonto mit Basisfunktionen sollen lt. Gesetzgeber „angemessen“ sein. Einige Kreditinstitute nahmen diesen dehnbaren Begriff beim Wort und langen bei den Gebühren ziemlich kräftig zu. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehen diese Entgelte allerdings um ein gutes Stück zu weit. Am Dienstag teilte vzbv mit, sechs Banken wegen zu hohe Gebühren abgemahnt zu haben.

In den konkreten Fällen kostete das Basiskonto mehr als ein herkömmliches Girokonto. Diese Kosten bildeten sich aus einem hohen Grundpreis, selbst wenn das Konto ausschließlich per Online geführt wurde. Dazu kamen zusätzliche Entgelte für den einzelnen Zahlungsverkehr.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse Hohlstein, die Volksbank Karlsruhe, die BBBank, die Postbank, die Deutsche Bank und die Targobank ab. Der vzbv forderte die Kreditinstitute dazu auf, die Praxis mit den zu teuren Basiskonten zu unterlassen, andernfalls werde man möglicherweise Klage einreichen.

Mit dem Basiskonto in der Bundesrepublik wurde ein EU-Recht umgesetzt. Das „Konto für Jedermann“ sollte vor allem den armen Menschen dazu verhelfen, anhand eines „bezahlbaren“ Girokontos am sozialen Leben teilhaben zu können. Dies betrifft u.a. Obdachlose, Flüchtlinge und Migranten. Ein Basiskonto erfüllt die grundlegenden Funktionen für den Geldtransfer, enthält eine Bankkarte und kann nicht überzogen werden (Guthabenkonto).


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