Verbraucherschützer kritisieren Kontogebühren + Negativzins

Resultat EZB-Geldpolitik –


Viele Banken scheinen ihre erhofften Renditen durch das Betreten rechtlicher Grau- und Schwarzzonen sichern zu wollen. Neben einer „normalen“ Kontoführungsgebühr werden zusätzlich Negativzinsen für das Guthaben zur Geltung gebracht. Verbraucherschützer kritisieren dieses Vorgehen scharf. Immerhin hat ein Landgericht diese Praxis bereits als unzulässig erklärt.

Girokonto

Kontoführungsgebühren plus Negativzins: Verbraucherschützer schlagen Alarm

Gerichtsurteil wird einfach mal links liegen gelassen

Der von der Europäische Zentralbank (EZB) initiierte Negativzins dringt langsam aber sicher auch zu den „normalen“ Privatkunden durch. Eine negative Verzinsung wurde bisher von einigen Geldhäusern für vermögende Privatkunden und Geschäftskunden gehandhabt. Nun scheint die „Hemmschwelle“ der Banken rasch abzusinken.

Inzwischen verlangen im Bundesgebiet 39 Geldhäuser von ihren Privatkunden einen Negativzins für die Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten, so das Untersuchungsergebnis vom Portal Biallo. Im Geschäftskundenbereich sind es inzwischen sogar 130 Banken. Lt. den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag) folgten 15 Banken unmittelbar der EZB-Vorlage und schraubten den Negativzins von vormals -0,4 Prozent auf aktuell -0,5 Prozent hoch. Nach wie vor sei die Marke von 100.000 Euro die Regel, ab wann der Negativzins zur Geltung gebracht wird. Andere Geldinstitute verlangen einen Negativzins erst ab einer halben Million Euro.

Gegenüber den Funke-Zeitungen äußerte sich Kay Görner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Sachsen, zur Praxis der Banken sehr kritisch. Wenn Banken bereits Kontoführungsgebühren verlangen, dürfe der Negativzins nicht zum Tragen kommen. Da der Kunde sonst zwei Mal für die Aufbewahrung seines Geldes bezahlen müsse, sei der Negativzins aus der Sicht der Verbraucherschützer unzulässig. Ein entsprechendes Urteil fällte bereits im vergangenen Jahr das Landgericht Tübingen. Es kam zum Schluss, dass ein Entgelt für die Einlagenverwahrung (entspricht dem Strafzins) bei einem Girokonto mit Kontoführungsgebühr unzulässig sei.

Eines der Haupteinnahmequellen der Banken waren einst die Zinsen für vergebene Darlehen. Da das Zinsniveau im Kreditbereich ebenfalls im Keller gelandet ist, sind diese Einnahmen entsprechend weggebrochen. Die Geldhäuser müssen an anderen Stellen „kreativ“ werden, um sich so die erhofften Renditen zu sichern. Eine Welle der Umgestaltung der Entgeltmodelle von Girokonten ist bereits durch das Land gefahren. Nun scheinen einige Geldhäuser die Grauzone zu betreten, um so ihre Einnahmen anhand der Unwissenheit ihrer Kunden einzufahren. Gerichtsurteile werden dabei einfach mal ignoriert.

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