Tabu-Bruch in Zypern: Einlagensicherungsgarantie übergangen
Das vermeintliche Gefühl der Sicherheit unter dem „Schutzschirm“ der Einlagensicherung für das angelegte Geld, bröckelt massiv ab. Mit dem Tabu-Bruch, das Geld bei den Kleinanlegern in Zypern auch für Beträge unter 100.000,- Euro abzugreifen, löste eine große Verunsicherung der Sparer auch in Deutschland aus. Unklar ist jedoch die eindeutige Haltung der Bundesregierung zum Thema Zwangsenteignung auf für Kleinsparer. Die Aussagen sind widersprüchlich.
„Steht Willkür über abgegebenen Garantien?

Offenbar scheint das Dilemma um die 100.000,- Euro „vermeintliche“ Einlagengarantie für die Spareinlagen innerhalb der Euro-Zone ein sehr heißes Eisen zu werden. Zu den Forderungen nach einem Freibetrag für Kleinsparer wurde Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) von der tagesschau.de (17.03.13) noch folgend zitiert:
„Wir haben bestimmte Summen für das Rettungspaket gebraucht.“ Daher müsse die Beteiligung der Anleger und Eigentümer breit angelegt werden.
Auf dw.de (18.03.13) heißt es jedoch bereits im einleitenden Abschnitt, dass die deutsche Regierung die Kleinanleger schützen wollte. Schäuble sollte sich bei den Verhandlungen nach seinen eigenen Angaben dafür ausgesprochen haben, die Kleinanleger der zyprischen Banken zu schützen. Beim Lösungsvorschlag wäre die Einlagensicherung ebenso wie vom Internationalen Währungsfonds (IWF) respektiert worden. Letztendlich wäre lt. Schäuble die Entscheidung, auch die Kleinanleger mit einem geringfügigen Guthaben auf dem Konto mit einer Sonder-Steuer zu belasten, von der zyprischen Regierung, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EU-Kommission zu verantworten. „Diese hätten sich für diese Lösung entschieden, und das müssen sie nun dem zyprischen Volk auch erklären“, so in dw.de.
In der Tat handelte es sich mit dem Ignorieren der abgegebenen „Garantie“ um einen Vertrauensbruch erster Güte, deren Wellen wohl höher ausfallen, als im „Gefechtseifer“ der Verhandlungen offenbar eingeschätzt wurden. Das Umgehen einer „Richtlinie“ innerhalb des EU-Reglements ist bereits eine Alltagssituation. Mit dem Brechen der selbst abgegebenen Garantie erhält die EU-Kette von Tabu-Brüchen jedoch eine neue Qualität. Für den Bürger und Sparer wurden die Fehltritte zum ersten Mal unmittelbar spürbar, wenn bis dahin noch die vorherigen Grenzüberschreitungen als abstrakt empfunden wurden.
Glücksspiel-Charakter: Einlagengarantie ist lediglich ein Versprechen
Die EU-weit geltende Einlagengarantie für auf Bankkonten angelegte Geldbeträge bis zu 100.000,- Euro entpuppte sich inzwischen als ein „unverbindliches Versprechen“, das dem Gewinnversprechen eines Glücksspiels gleichkommt. Es handelt sich um eine „unverbindliche Garantie“, jedoch ohne jeden Rechtsanspruch.
Eine besondere Rolle spielt jedoch das Einlagensicherungssystem in Deutschland. Lt. dem sog. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind alle Kreditinstitute, die ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben, dazu verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Mit dieser Einrichtung sollen die Einlagen der Kunden geschützt und im Notfall auch die Verbindlichkeiten gewährleistet werden. Lt. der Finanzaufsicht Bafin besteht ein Rechtsanspruch, der jedoch mangels Liquidität der Gesamteinlagen bei einem massiven Bankenrun ad absurdum geführt werden könnte.
Anders sähe es jedoch aus, wenn die Bank einem zusätzlichen Einlagensicherungsfonds angehörte. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bietet lt. Deutsche Wirtschaftsnachrichten (DWN) (17.03.13) gar keinen Rechtsanspruch an.
Der deutsche Bankenverband begründete dies relativ „pragmatisch“. Wäre ein Rechtsanspruch gegeben, hätte dies zur Folge, dass der Einlagensicherungsfonds als eine Versicherung gilt. Neben den komplizierteren Abläufen würden darüber hinaus auch noch Versicherungssteuern anfallen. Aus diesem Grund wäre bei der Gründung des Fonds darauf verzichtet worden, einen Rechtsanspruch festzulegen. Dies wäre in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht beschlossen worden.