Privatinsolvenz: Wie läuft sie ab?

Insolvenzverfahren-


Zahlen aus dem Schuldneratlas 2017 belegen: Immer mehr Deutsche sind überschuldet. So geben circa 6,9 Millionen volljährige Menschen in Deutschland mehr Geld aus, als ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Häufig besteht der einzige Weg, die Schulden wieder loszuwerden, in der Anmeldung einer Privatinsolvenz. Was dabei geschieht und welche Regeln von den Betroffenen zu beachten sind, erläutert der folgende Artikel.

Die Privatinsolvenz ermöglicht es hoch verschuldeten Personen, innerhalb von maximal sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf Privatpersonen. Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, handelt es sich stattdessen um die sogenannte Regelinsolvenz.

Heisse Kartoffel
Privatinsolvenz: Wenn die Schulden erdrücken

Tatsächlich beginnt das Verfahren nicht mit der Anmeldung der Privatinsolvenz vor Gericht, sondern der Schuldner muss zuvor bereits versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Dies geschieht mithilfe eines Schuldnerbereinigungsplans, in dem die Maßnahmen zum Abbau der Schulden festgelegt sind. Hierbei muss in der Regel auf professionelle Unterstützung, zum Beispiel durch eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt, zurückgegriffen werden. Scheitert letztendlich jedoch der Versuch zur Einigung, wird eine entsprechende Bescheinigung darüber ausgestellt, und das Verfahren der Privatinsolvenz beginnt.

Antragstellung und Vermögensverwaltung

Beim Insolvenzgericht, welches sich oftmals im für den jeweiligen Wohnort zuständigen Amtsgericht befindet, ist nun die Insolvenz anzumelden sowie die Restschuldbefreiung zu beantragen. Es wird wiederum ein Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet, bei dem abermals eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden soll. Erst wenn dieses ebenfalls fehlschlägt, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Dazu wird erst geklärt, ob die für das Verfahren anfallenden Kosten vom Schuldner selbst getragen werden können. Ansonsten ist eine Stundung nötig.

Schließlich wird ein Treuhänder bestimmt, der über das verbliebene Vermögen des Betroffenen verfügt. Ein Teil davon steht nun den Gläubigern zu, den anderen Teil benötigt der Schuldner jedoch selbstverständlich weiterhin für sich selbst. Bei einem Schlusstermin werden sowohl die Gläubiger als auch der Treuhänder angehört, ob der Schuldner seinen Obliegenheiten innerhalb der Wohlverhaltensphase nachgekommen ist. Ist dies der Fall, wird schließlich einer Restschuldbefreiung stattgegeben.

Wohlverhaltensphase

In dieser sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einige Regeln befolgen, damit die Restschuldbefreiung genehmigt wird. Dazu gehört in erster Linie, dass er seiner beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgeht oder sich darum bemüht, eine Anstellung zu erhalten. Jede zumutbare Arbeitsstelle muss angenommen werden. Der pfändbare Anteil des Einkommens muss dabei stets an den Treuhänder abgeführt werden. Auch wenn die betroffene Person in diesem Zeitraum erbt, ist die Hälfte davon abzugeben. Außerdem sind persönliche Veränderungen, zum Beispiel ein Umzug, dem Gericht sowie dem Treuhänder sofort mitzuteilen.

Diese Pflichten sind mindestens drei Jahre lang zu erfüllen. Konnten innerhalb dieser Zeit mindestens 35 Prozent der geforderten Summe inklusive der Kosten für das Verfahren zurückgezahlt werden, endet hiernach die Privatinsolvenz. Wenn lediglich die Verfahrenskosten selbst getragen werden können, verlängert sich die Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre, maximal kann sie jedoch auf sechs Jahre erweitert werden.

Restschuldbefreiung

Mit der Restschuldbefreiung geht die Privatinsolvenz in die letzte Phase. Hierbei werden alle noch bestehenden Forderungen ungültig, sodass der Betroffene schließlich schuldenfrei ist.
Sie wird lediglich versagt, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde, er seine Auskunft- und Mitwirkungspflichten verletzt hat – dazu gehören auch unvollständige oder falsche Angaben – oder er neue Schulden angehäuft hat.

Weitere Informationen zum Ablauf einer Privatinsolvenz finden Sie unter
https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-ablauf/
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