Langzeit-Sparverträge dürfen von Bank gekündigt werden
Die langanhaltende Niedrigzinsphase berechtigt u.a. Sparkassen zur Kündigung von langfristig angelegten Sparverträgen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die in den AGB geltende Klauses einer ordentlichen Kündigungen aus einem sachgerechten Grund.
– Nach 15 Jahren Laufzeit wurde gekündigt
– Kündigungen waren rechtens – Gemäß AGB
– Die Dinge entwickelten sich nicht wie prognostiziert (Meinung)

Die gute Laune beim Sparen könnte nach Kündigung sehr schnell vergehen
Überblick
Nach 15 Jahren Laufzeit wurde gekündigt
Sparkassen können einen Prämiensparvertrag nicht vorzeitig kündigen. Zu diesem Entschluss kam nun der Bundesgerichtshof (BGH). Allerdings legte der XI. Zivilsenat damit auch fest, ab wann noch eine Vorzeitigkeit vorliegt und ab welchem Zeitpunkt die Sparkasse diesen Sparvertrag im gewissen Sinne doch vor Ablauf der Gesamtlaufzeit kündigen kann. Am 14. Mai 2019 entschied der BGH (XI ZR 345/18), dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann.
Ausschlaggebend waren wieder einmal die Niedrigzinsen. Im konkreten Fall schlossen die Kläger zwischen den Jahren 1996 und 2004 insgesamt drei Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“. Es galten eine variable Verzinsung sowie nach Ablauf des dritten Sparjahres eine Prämie in Höhe von 3 Prozent der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge. Die Prämie stieg vertragsgemäß bis zum Ablauf des 15. Jahres auf 50 Prozent der geleisteten Sparbeiträge an.
Kündigungen waren rechtens – Gemäß AGB
Die Sparkasse sprach am 05. Dezember 2016 die Kündigung des Sparvertrags vom Jahr 1996 aus mit Wirkung zum 01. April 2017. Die Sparverträge aus dem Jahr 2004 wurden mit Wirkung zum 13. November 2019 gekündigt. Die Kunden hielten die Kündigungen für unwirksam.
Der BGH ist jedoch der Ansicht, dass die Sparkasse die Verträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufen, bzw. nach Ablauf des 15. Sparjahres wie in diesem Fall, durchaus kündigen darf. Demnach stützte sich die Sparkasse auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß der AGB. Mit dem Vorherrschen einer langen Niedrigzinsphase liege auch ein „sachgerechter Grund“ für eine Kündigung vor.
Die Dinge entwickelten sich nicht wie prognostiziert
Besonders bitter sind derlei Fälle, wenn die langfristig ausgelegte Sparanlage als eine Altersvorsorge genutzt wurde. Die plakatierten Prämien bzw. Renditeaussichten sind jedoch nicht rechtlich bindend, sondern ausschließlich das, was in den AGB zu lesen ist. Auf der anderen Seite zeigt der Fall wieder einmal auf, dass Prognosen über die Entwicklungen über einen längeren Zeitraum hinaus reine Kaffeesatz-Lesereien sein. Bereits nach 15 Jahren entwickelten sich die Dinge völlig anders als wie immer „erwartet“. Dennoch werden in der Politik die Weichen gestellt aufgrund von vermeintlichen Weitsichten über die kommenden Jahrzehnte hinaus.
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