Justiz und Politik beschäftigen sich mit Prokon und deren Anleger

Drohende Prokon Insolvenz-


Die Angelegenheit Prokon befindet sich in einer schwebenden Lage. Die Frist für die Entscheidung der Genussrechteinhaber ist am Montag abgelaufen und die Mindestanforderung für eine Abwendung einer Planinsolvenz wurde weit verfehlt. Inzwischen meldeten sich zum Fall die Justiz und die Politik zu Wort.

Windmühlen

Dem Windparkfinanzierer Prokon scheint so langsam der notwendige Wind abhanden zu kommen

Das vom Windkraftfinanzierer Prokon angesetzte verbleibende Mindestkapital von 95 Prozent ist nicht knapp, sondern sehr deutlich verfehlt worden. Von insgesamt 1,4 Milliarden Euro hätten höchstens 70 Millionen Euro von den Inhabern der Genussrechte abgezogen werden dürfen, um den Schritt in eine Planinsolvenz gegen Ende Januar abzuwenden. So zumindest die Festlegung bzw. Definition von Prokon selbst. Verbraucherschützer bezeichneten das Vorgehen Prokons als eine Erpressung der Genussrechteinhaber.

Vor rund anderthalb Wochen forderte Prokon die Anleger per Brief und „Ankreuz-“ Formular dazu auf, von einem Abzug des Kapitals bis Ende 2014 abzusehen. Alternativ könne auch weiteres Kapital eingebracht werden. Bis spätestens den vergangen Montag hatten die Genussrechteinhaber Zeit, ihre Entscheidung offenzulegen.

Die Frist ist inzwischen abgelaufen und Prokon gab zum Stand Montagabend auf der Firmen-Webseite bekannt, dass nach der Entscheidung der Anleger lediglich 757,3 Millionen Euro vom Gesamtkapital verbleiben würden. Also etwas mehr als die Hälfte von 1,4 Milliarden, weit weg vom gesteckten Ziel mit 95 Prozent.

Wie es nun weiter geht, bzw. welche Maßnahmen von Prokon ergriffen werden, ist noch nicht geklärt. Jedoch könnte der künftige Weg bereits in eine neue Richtung umgeschlagen haben. Offenbar hat sich die Staatsanwaltschaft Lübeck der Angelegenheit angenommen und prüft lt. dem Bericht von Deutsche Wirtschafts Nachrichten (DWN) (Dienstag) den Anfangsverdacht des Betruges und der Insolvenzverschleppung. Demnach sind bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche Anzeigen eingetroffen.

Die Politik wird wegen Prokon hellhörig – Mehr Schutz für Anleger

Die Politik zeigt aufgrund des drohenden Prokon-Desasters bereits erste Anzeichen von Bewegung und spricht von Stärkung des Verbraucherschutzes. Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium, erklärte gegenüber dem Handelsblatt (Dienstagsausgabe), dass die derzeitige Debatte um Prokon die notwendige Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich Finanzmarkt aufzeige.

Dazu müsse die deutsche Finanzaufsicht BaFin das Instrument erhalten, möglichst in kürzester Zeit Finanzprodukte zu untersagen oder den aktiven Vertrieb zu verbieten. Dies sei dann gegeben, wenn sich die Finanzprodukte als Risiken für die Finanzmarktstabilität oder als „unverhältnismäßige Risiken für Anleger“ herausstellten, so Kelber.

Den Verbrauchern vorweg die „rosa Brille“ abnehmen

Prokon warb für die Genussrechte mit 6 Prozent Renditen plus mögliche Überschussbeteiligungen. Im Raum stand die Zahl 8 Prozent Gewinn. Und das in einer Zeit der historisch niedrigen Zinsen im gesamten Euro-Raum. Rund 74.000 Anleger ließen sich auf die Versprechungen ein und investierten im Durchschnitt jeweils rund 20.000,- Euro.

Die Zinsen für Tagesgeldanlagen erreichen keine 1 Prozent, Sparbücher sind im „Null-Komma-Bereich“ und die Zinsen von Festgeldanlagen erreichen einen deutlichen Abstand zur Inflationsrate erst ab den mittelfristigen Laufzeiten. Versicherungsgesellschaften für Altersvorsorgeprodukte kürzen die Überschussbeteiligung und ab 2015 könnte der Garantie-Zins auf 1,25 Prozent abgesenkt werden. Die größten Probleme bereiten alte Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Garantieverzinsung von bis zu 4 Prozent.

Vor zwanzig Jahren waren es eben noch 20 oder gar 50 Prozent, die von zahlreichen Anlegern als „äußerst glaubhaft“ betrachtet wurden. Heute müssen eben kleinere Brötchen gebacken werden und 8 Prozent Renditen wirken „sehr angepasst“.

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