Erpresst Prokon die Anleger? Die Warnung könnte im Ruin enden

Ökoenergie Geldanlagen-


Der Öko-Energie Anlagen-Emittent Prokon fährt eine ganz eigenwillige Schiene, um seine Investoren davon zu überzeugen, dass es besser wäre, auf dem fahrenden Zug zu verbleiben. Wer aussteigt wäre sonst Mitschuld am Untergang des Unternehmens, den Verlusten der anderen Anleger und zahlreichen Arbeitsplätzen. Die vermeintlich „gut gemeinte“ Warnung wird vom DSW als eine ordinäre Erpressung identifiziert.

Energiewende

Für viele Anleger kann die Ökofahrt ins Blaue am Bahnhof „unter Tage“ enden

Die Öko-Energie Zugfahrt mit Prokon endet womöglich auf Abstellgleis

In Windkraftanlagen steckt die Zukunft, dank Ausstieg aus Atomkraft und dem Einstieg in erneuerbare Energien. Die Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch den Staat sichern den Fortbestand, den Ausbau und für Anleger die Renditen. Der Start der Energiewende war zugleich der Beginn neuartiger „Öko-basierter“ Geldanlagen und die Emittenten bedienten sich den zahlreichen Vorteilen versprechenden Slogans zu genüge.

So sprang auch Prokon auf den abfahrenden Zug der Öko-Energien und lockte in den eigens angedockten Wagon rund 75.000 Anleger. Sie lösten ihre Tickets in einem Gesamtwert von rund 1,4 Milliarden Euro ein und hofften auf eine Ankunft an der Endstation in viel höheren Gefilden mit einem satten Aufschlag für das Reisegepäck. Doch Aussteigen bei einen der Zwischenstationen darf nicht sein, so Prokon, sonst droht die Abkoppelung des Wagons mit anschließendem Stillstand auf dem Abstellgleis.

Die Weichen wurden bereits gestellt, denn Prokon legte den Anlegern nahe, kein weiteres Kapital bis zum 31.10.2014 mehr abzuziehen, ansonsten drohe eine Insolvenz, so das Unternehmen. Dies könne nur verhindert werden, wenn bis zu diesem Datum mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals im Hause Prokons blieben. Darüber hinaus dürfe die Auszahlung nur innerhalb von 12 Monaten erfolgen, „gerne“ auch in Raten.

Prokon mag diesen Vorgang als eine Warnung bezeichnen, doch Marc Tungler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitzer (DSW) nannte es gegenüber Bild am Sonntag eine „klassische Erpressung“.

Anleger die ihr investiertes Kapital dennoch zurück haben wollen, müssen im entsprechenden Formular bewusst zur Kenntnis nehmen, dass sie mit diesem Schritt automatisch zu „Terminatoren“ von zahlreichen Arbeitsplätzen mutierten. „Mir ist bewusst, dass ich mit der Entscheidung für eine Planinsolvenz entscheidend zur Vernichtung eines zukunftsfähigen und nicht systemkonformen Unternehmens mit über 1300 Arbeitsplätzen beitrage“, lautet der Hinweis am anzukreuzenden Kästchen zur „Kündigung“.

„Wer zuerst kommt, malt zuerst“. Der Schuss könnte nach hinten losgehen, denn der sofortige Abzug des eigenen Kapitals von Prokon sichert ggfs. noch den vollen Erhalt des investierten Betrages, ganz im Gegensatz bei einem Titel der beim Insolvenzverwalter gelistet ist. Die Anleger könnten nun im eiligen Entenmarsch den bereits abbremsenden Wagon verlassen.

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