Geldinstitute ignorieren BGH-Urteile und prellen Kunden

Dem Kunden zu Diensten –


Höhere Entgelte für Finanzprodukte reichen vielen Geldinstituten als Kompensation für zu niedrige Zinsen offenbar nicht aus. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs werden einfach ignoriert und der Kunde um seine Renditen geprellt.

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Zinsänderungen erfolgen einfach willkürlich – Natürlich zum Nachteil der Sparer

Unwirksame Vertragsklauseln werden einfach beibehalten

Um sich beim eigenen Geschäftsgebaren selbst genügend Spielraum zu verschaffen, braucht man die zum Vertrag geltenden Geschäftsbedingungen nur kompliziert genug auszugestalten. So arten selbst die AGB für ein vermeintlich einfaches Sparbuch in halbe Romane aus und dies in einem oft nur schwer nachvollziehbaren Juristen-Deutsch. Sparanlage eröffnen, Geld überweisen und zum Jahresende kommen Zinsen drauf. Soweit die simple Theorie. Die Praxis zeigt jedoch eine ganze Reihe geprellter Kunden und dies nicht bei dubiosen Anbietern mit fantasievollen Zinsversprechungen, sondern bei renommierten Instituten.

Bei langfristigen Sparanlagen ist der Anleger dazu angehalten, sich selbst über die laufende Rechtslage zu informieren. Nicht selten erklärt ein Gericht eine bestehende Vertragsklausel auch rückwirkend als unwirksam, woraus sich Vorteile für den Kunden, aber eben auch Nachteile für den Anbieter ergeben können. So handhaben noch immer Banken und Sparkassen eine fehlerhafte Berechnung der Zinsen bei Prämiensparverträgen, obwohl die entsprechenden Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind. Dies ist kein Einzelfall, wie lt. Rheinische Post (Donnerstag) eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion beim Bundesfinanzministerium ergab. Demnach handelte es sich sogar um eine größere Anzahl von Instituten, die ihre Kunden mehr oder minder prellen.

Auf derlei Fälle sind längst auch die Verbraucherzentralen aufmerksam geworden. Die falsch und zu niedrig berechneten Sparzinsen betreffen zehntausende Anleger, so die Einschätzung von Beate Weiser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale Sachsen strebt vor dem Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage an. Die Praxis der Benachteiligung der Sparer beschäftigt auch die Aufsichtsbehörde Bafin. Diese forderte die betroffenen Institute inzwischen zu einer Stellungnahme auf.

Die betroffenen Geldhäuser halten nach wie vor an Zinsänderungsklauseln fest, die noch in vor rund 20 bis 30 Jahren abgeschlossenen Sparverträgen zum Zuge kamen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Klauseln in seinen unterschiedlichen Varianten bereits mehrfach für unwirksam erklärt. Das notwendige Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsanpassungen werde nicht eingehalten. Anstatt Zinsänderungen transparent und auch nachvollziehbar vorzunehmen, handelten die Institute willkürlich.

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