EZB: Erleichterungen für Banken – Höhere Risiken Steuerzahler

Geldpolitik –


Mit der letzten EZB-Ratssitzung für Mario Draghi kommen innerhalb des Euroraumes für Banken Erleichterungen und für Steuerzahler erweiterte Risiken zu.

Schiefe EZB

EZB weitet Anleihekäufe aus und bringt Banken Erleichterungen

Teile der Finanzreserven werden vom „Strafzins“ ausgenommen

Das mit Spannung erwartete Ergebnis der vorangegangenen EZB-Ratssitzung brachte keine „weltbewegenden“ Änderungen ein, sondern lediglich das, was ohnehin schon erwartet wurde. Eine weitere Lockerung der Geldströme sowie weitere Erleichterungen für die Kreditinstitute. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird demnach ab dem 30. Oktober 2019 ein zweistufiges System für die Verzinsung von gehaltener Überschussliquidität einführen. Somit müssen Banken für ihr bei der EZB geparktes überschüssiges Kapital nicht mehr in vollständiger Höhe eine negative Verzinsung in Kauf nehmen. Ein Teil der Reserveguthaben, die über die geforderten Mindestanforderungen hinausgehen, wird vom „Strafzins“ ausgenommen. Dies gilt insbesondere für auf Girokonten gehaltene Gelder. Für das Kapital, welches die Mindestanforderung übersteigt und vom Einlagezins befreit ist, setzt die EZB einen Multiplikator an, der die Bewertung des Mindestreseve-Solls um ein Vielfaches anhebt. Dieser Multiplikator wird vom EZB-Rat bestimmt und gilt für alle Kreditinstitute gleichermaßen. Zum Auftakt am 30. Oktober 2019 gilt ein Multiplikator von Sechs.

Fortsetzung Ankauf von Wertpapieren

Die zweite „neue“ Maßnahme der EZB betrifft den Erwerb von Vermögenswerten. Damit wird die zum Jahresbeginn ausgesetzte Ausweitung der gehaltenen Anleihen wieder gestartet und zwar ab sofort. Neu ist jedoch die Erweiterung des Ankaufs von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) auf den privaten Sektor. Die EZB visiert hier gedeckte Schuldverschreibungen, Asset-Backed Securities und Unternehmens-Wertpapiere an.

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