EZB bereitet nächste Welle Enteignung Sparer & Konsumenten vor

Geplante Enteignung –


Mit der von der EZB anvisierten Geldpolitik und den umfangreichen Lockerungen ist die nächste Ausweitung der breiten Enteignung der Sparer und Konsumenten bereits in Vorbereitung. Erprobtes soll zum Einsatz kommen.

BRD Raubzug

Direkter Griff in die Tasche wäre zu offenkundig – Inflation & Negativzins snd eleganter

Arsenal für fortgesetzte Enteignung ist bereits erprobt

Die Enteignung der Sparer und auch den an den Finanzmärkten unbeteiligten Konsumenten wird nicht nur fortgesetzt, sondern voraussichtlich auch ausgeweitet werden. Zwar stößt Mario Draghi, Chef der Europäischen Zentralbank (EZB), mit seinen Plänen der weiteren Geldlockerung innerhalb des EZB-Rats scheinbar auf immer größeren Widerstand, aber unterm Strich wurden bisher immer die Interessen der großen Finanzmarkt-Akteure bedient und dies dürfte auch künftig der Fall sein. Das Antreiben der Inflation auf die gewünschte Marke von knapp unter 2 Prozent und die Belebung der stockenden Konjunktur sind die zumindest offiziell ausgesprochenen Ziele der EZB-Politik. Dafür will Draghi bereits bekannte Instrumente einsetzten. Absenkung der Zinsen, Anleihekäufe und Billigkredite für Banken (TLTRO 3).

Vorbereitungen sind längst angelaufen

Noch niedrigere Zinsen bedeuteten in erster Linie eine weitere Absenkung des ohnehin schon negativen Einlagezinses (-0,4 %) für das bei der EZB geparkte Großkapital. Dies hätte zur Folge, dass Banken aller Voraussicht nach den Negativzins verstärkt an ihre Kunden weiterreichten, in Form von weiter erhöhten Gebühren oder gleich mit der klaren Ansage von Negativzinsen für das Sparguthaben auf den Konten. Letzteres würde wohl eine Welle von Bargeldabhebungen auslösen und dies gilt es zu vermeiden. Für diesen Fall hätte bereits der Internationale Währungsfonds (IWF) schon ein „Patentrezept“ ausgearbeitet. Auf Bargeld solle einfach eine quasi Steuer erhoben bzw. gegenüber Kontobeträge einfach eine Abwertung vorgenommen werden. Der IWF erkenne das „Dilemma“ der Zentralbanken, nach Einführung eines bis zum Endkunden durchgereichten Negativzinses wohl einen Bankenrun auszulösen.

Heimliche Enteignung ist kein Nebeneffekt

Es ist beinahe schon offenkundig, dass die Enteignung der Konsumenten kein Kollateralschaden, sondern ein Bestandteil der angestrebten Ziele darstellt. Erreichte 2 Prozent Inflation bei z.B. -0,5 Prozent Strafzins bzw. Bargeldabwertung entspräche einem Geldwertverlust von ordentlichen -2,5 Prozent p.a. Das hört sich nach nicht viel an, wirkt sich aber aufgrund des nichtlinearen Zinseffekt dennoch massiv auf das Hab und Gut aus. Wer heute 1.000 Euro auf einem Konto liegen hat, welches mit -0,5 Prozent „Strafzins“ behaftet ist, und die nächsten 10 Jahre eine durchschnittliche Inflation von 2,0 Prozent vorliegt, dann hält der Sparer nach diesem Zeitraum nur noch gut 781 Euro (Kaufkraft und Minderung durch Negativzins) in den Händen. Besonders fatal wirkt sich diese Entwicklung innerhalb der Altersvorsorge aus. Die Laufzeiten betragen immerhin meist mehr als 30 Jahre. Nicht rein zufällig werden die Auswirkungen des Kaufkraftverlustes bei den Berechnungen der „wahrscheinlich“ Rentenleistungen in aller Regel einfach übersehen.

Umverteilung von unten nach oben

„Die EZB-Politik ist eine breite Umverteilung von Vermögen von unten nach oben“, so Michael Breuer, Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zum Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch). Breuer beschreibt die schon seit Jahren praktizierte Geldpolitik. Durch billiges Geld werden unrentable Unternehmen künstlich am Leben gehalten und immer weniger „Normalverdiener“ können sich angesichts der steigenden Immobilienpreise ein Eigenheim leisten.

Ob sich die Sparer und Konsumenten, was schließlich fast alle Bundesbewohner betrifft, an den sich entwickelnden Zuständen gewöhnen, geschweige es einfach hinnehmen werden, sei dahingestellt.

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