BVerfG-Urteil OMT-Programm: Hiobs Botschaft für Sparer

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Man kann das BVerfG-Urteil zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank drehen und wenden wie man will. Für die Sparer und Kleinanleger ist die nun erteilte Erlaubnis für den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen eine Hiobs Botschaft.

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Der Kapitaltransfer erhielt vom BVerfG grünes Licht

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Dienstag, dass die Europäische Zentralbank (EZB) das Anleihekaufprogramm OMT so ausführen könnte wie geplant, also Staatsanleihen in „unbegrenzter Menge“ ankaufen. Schon alleine die Ankündigung dieser Maßnahme („Bazooka“) im Jahr 2012 durch den EZB-Chef Mario Draghi brachte die erhoffte Ruhe in den Finanzmärkten zurück, das von Bundeskanzlerin angestrebte „Vertrauen der Finanmärkte“ ebenfalls und vor allem niedrige Zinsen für die Sparer. Der Zinsverfall hält bis zum aktuellen Tage an. Der Sparer wird enteignet, Punktum.

Das BVerfG erteilte der EZB einen Freibrief zur Staatsfinanzierung. Das eigentliche Mandat der Notenbank ist die „Stabilität des Euros zu bewahren“, allerdings sind den Fantasien der Euro- und EU-Politiker keine Grenzen gesetzt, wenn es sich um die „Beugung“ und Auslegung von einst selbst geschaffenen Richtlinien und Gesetze handelt.

Die EZB kann voll loslegen, ganz so wie ihr es passt und gefällt. Die Steuerzahler stehen dafür gerade.

Wie es der Zufall so will, beschloss die EZB nur einen Tag nach dem BVerfG-Urteil, für Griechenland Ausnahmen gelten zu lassen, damit auch deren Anleihen mit „dezent“ höheren Risiken aufgekauft werden können.

Wirtschaftsweiser bezeichnet BVerfG-Urteil als salomonisch

Die Springer-Presse sieht das Urteil des BVerfG „natürlich“ völlig anders. Es handelte sich nicht um einen Freibrief für das unkontrollierte Handeln ohne Konsequenzen, sondern um „angelegte unsichtbare Fesseln“, so Welt Online. Die Erklärung dafür lässt die Springer-Gazette allerdings missen. Dafür wird überhaupt kein Hehl daraus gemacht, dass nicht Recht gesprochen, sondern ein politisch motiviertes Urteil gesprochen wurde. „Es war wichtig, dass die Karlsruher Richter angesichts der Zentrifugalkräfte, die derzeit auf Europa einwirken, nicht nationales über europäisches Recht stellen und damit eine Verfassungskrise heraufbeschwören“, so Wirtschaftsweise Lars Feld zur Welt. Das Bundesverfassungsgericht habe ein „salomonisches Urteil gefällt“.

Für die Sparer und Anleger ist das BVerfG allemal eine Hiobs-Botschaft. Die Enteignung der „normalen Sparer“ kann unbekümmert fortgesetzt werden. Eine Kontrolle gibt es allenfalls symbolisch, Einschränkungen jedoch keine.

Wie kommen die Bundesverfassungsrichter zu ihren Posten?
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. (Artikel 94, Absatz 1, GG.)

Eine Nähe zu den Parteien und diverse „Verbandelungen“ scheinen somit eine Voraussetzung für den Posten im BVerfG zu sein.


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