Bundesregierung will Goldkäufe weiter beschneiden

Bundespolitik –


Die Bundesregierung plant eine weitere drastische Beschneidung der Freiheiten der Bundesbewohner. Für den anonymen Kauf von Edelmetallen, insbesondere Gold, soll bereits ab 2020 eine Obergrenze von 1.999,99 Euro gelten. Dies natürlich wegen dem fortdauernden Kampf gegen die Geldwäsche.

Golddeckung

Die Freiheiten der Bundesbewohner sollen um ein weiteres Stück beschnitten werden

Realitätsfremde Begründung

Die derzeitige Bundesregierung will die Bandagen weiter anziehen und die Ausweichmöglichkeiten für den „normalsterblichen“ Anleger erneut einschränken. Einen ersten derartigen Schritt leiteten die Regierungsverantwortlichen bereits mit der Einführung der Registrierungspflicht für den Erwerb von Edelmetallen ab einem Kaufbetrag von 10.000 Euro ein. Die FDP wollte von den aktuellen Plänen Details in Erfahrung bringen und hat per Kleine Anfrage mal nachgehakt. Gemäß der Antwort liegt bereits ein Entwurf vor, der schon ab dem 10. Januar 2020 eine herabgesetzte Obergrenze für den anonymen Goldkauf vorsieht. Diese Grenze soll künftig bei 1.999,99 Euro liegen. Ab einem Kaufbetrag von 2.000 Euro müsste der Verkäufer die Identität des Kunden aufnehmen bzw. registrieren.

Als von der Bundesregierung vorangestellter Grund für diesen weiteren Einschnitt in die Freiheiten der Bundesbewohner gilt die übliche Floskel. Es ginge um Kriminalität, insbesondere um Geldwäsche. Gold sei aufgrund seiner Eigenschaften besonders anfällig für den Missbrauch zum Zwecke der Geldwäsche. Gold könne beliebig gestückelt werden und dies ohne jeglichen Wertverlust. Dazu genieße das gelbe Edelmetall eine sehr hohe Akzeptanz.

Die FDP ließ der Bundesregierung zu diesem Thema jedoch einen kleinen Fragekatalog zukommen. Eine Frage zielte auf die bisher bekannten Fälle von Geldwäsche mithilfe von Edelmetallen. Demnach wurden im Jahr 2018 insg. 77.252 Fälle bzw. Verdachtsfälle von Geldwäsche registriert. Davon waren in 175 Fällen auch Edelmetalle beteiligt. Somit nahmen die Edelmetalle einen Anteil von 0,2 Prozent aller Fälle ein.

Dennoch handelte es sich mit der Herabsetzung der Obergrenze für den anonymen Edelmetallkauf nicht um eine allgemeine Einschränkung anonymer Barzahlungsgeschäfte, so die präventive Erklärung der Bundesregierung. Es handelte sich „um eine risikoorientierte Erweiterung der Sorgfaltspflichten von Edelmetallhändlern.“

Wer allerdings bei 0,2 von 100 Fällen von einer „besonderen Anfälligkeit“ spricht, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt. Es liegt auf der Hand, dass die weitere Einschränkung der Handlungsfähigkeiten der Menschen das tatsächliche Ziel ist. Dazu gehört eben auch die Verknappung von anonymen Bezahlungsmöglichkeiten. Der nächste Schritt bis zu 0,- Euro Obergrenze ist nur noch minimal. Im Anschluss wird es nicht einmal mehr möglich sein, auch nur eine kleine Goldmünze anonym zu erwerben. Konsequent wäre eigentlich auch die Registrierung an der Supermarktkette, wenn der Kunde einen Euroschein aus dem Geldbeutel zieht. Doch an diesem Punkt werden wieder einmal die Unterschiede zwischen Gold und einem Stück Papier sowie deren Zukunftsfähigkeit sichtbar.

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