Banken Einlagensicherung wird gelockert

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Der Bankenverband beschloss eine Lockerung der Einlagensicherung im Konkursfall. Der Schutz soll künftig nur noch für private Kunden gelten. Institutionelle Investoren sind den Risiken eines Pleitefalls ausgesetzt und dazu zählen auch Versicherungen mit ihren Kundenbeiträgen.

Einlagensicherungen werden gelockert

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Im Pleitefall: Banken entlasten sich selbst

Im Zuge der immer angespannteren Lage für die Kreditinstitute werden die Schutzmechanismen für die Kunden sichtlich gelockert. Der Einlagenschutz bröckelt ab. Künftig wollen die deutschen Privatbanken im Konkursfall anhand des Einlagensicherungsfonds lediglich die Einlagen von Privatkunden vollumfänglich schützen.

Andere Kundenkreise wie die öffentliche Hand oder institutionelle Anleger bleiben außen vor. Diese könnten ihre Risiken selbst einschätzen, so Verbandspräsident Hans-Walter Peters, lt. faz.net. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) beschloss eine entsprechende Reform des Einlagensicherungsfonds mit Wirkung zum 01. Oktober.

Die Banken könnten nach Umsetzung der Reform ihre Mittel auf den Schutz privater Kunden fokussieren, so Peters.

Zu den institutionellen Anlegern zählen auch die Versicherungen und den Einlagen aus den Geldern ihrer Kundenkreise. Für bestimmte Kapitalanlagen verlieren auch diese Gelder bei den Privatbanken den vollen Schutz der Einlagensicherung.

Der Einlagenschutz für Geldbeträge bis 100.000 Euro soll weiterhin gelten. Diese Einlagensicherung ist gesetzlich festgelegt.


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