Bail-in Verfahren vom EuGH nun offiziell freigegeben

Bankenkrise-


Das „bail-in“-Verfahren zur Rettung von Banken mit dem Einbezug von Gläubigern und Investoren ist rechtens. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Der Weg für das „bail-in“-Verfahren ist nun offiziell frei

Euro-Schirm
Eine erste Rettungswelle scheint bevorzustehen

Ein wichtiges Signal für alle Anteilseigner, Gläubiger und auch Anleger. Der EuGH erklärte am Dienstag die erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene „bail-in“-Regel zur Rettung notleidender Banken. Demnach sei es rechtens, wenn zur Stützung des betroffenen Kreditinstituts Gläubiger und Anteilseigner herangezogen werden. Eine von Brüssel durchgesetzte Regel wurde somit vom EuGH bestätigt.

Lt. dem Europäischen Gerichtshof verstoße dieses Verfahren nicht gegen geltendes EU-Recht.

Für die Sparer und Kleinanleger allemal ein Warnsignal, da der Einbezug der Anteilseigner und Gläubiger lediglich die Spitze darstellt. Das Beispiel „Bankenrettung Zypern“ zeigt eindrucksvoll, wie schnell der Weg bis „runter“ zum kleinen Sparer hinterlegt werden kann. Im ersten „Rettungs-Anlauf“ wurde sogar die Einlagensicherung bis 100.000 Euro einfach übergangen. Erst nach massiven öffentlichen Protesten besannen sich die „Euro-Retter“ darauf, sich an das Versprechen zu erinnern. Vor dem Zugriff auf die Konten der Sparer, passend zum verlängerten Wochenende, machte sich ein Großteil des Kapitals auf den Weg und suchte das Weite.

In der Bankenszene scheint es lichterloh zu brennen. Die sichtbaren Flammen in Italien dürften lediglich die ersten Anzeichen für den bevorstehenden Durchbruch aus dem Untergrund zu sein.


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