Wegen Reform: BdV empfiehlt Kündigung der Lebensversicherung

Policen-Kündigung-


Ungewöhnliche Maßnahmen generieren ungewöhnliche Umstände. Der Bund der Versicherten empfiehlt die Kündigung von noch im Jahr 2014 auslaufenden Lebensversicherungen. Die Chancen auf höhere Renditen durch die Policen-Kündigung sind aber aufgrund des Zeitdrucks relativ gering.

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Enges Zeitfenster für höhere Renditen durch Kündigung der Lebensversicherung

Es kommt „dicke“ für die Lebensversicherungen. Die Kündigung einer bestehenden Lebensversicherungspolice bedeutete für die Kunden in der Regel einen herben Verlust. Der sog. Rückkaufswert war der „Rede nicht wert“ und enthielt weder laufende Überschüsse, noch Schlussüberschüsse und darüber hinaus noch diverse intransparente Kostenpunkte. Mit der Reform der Lebensversicherung durch die Bundesregierung wurden jedoch Umstände geschaffen, die dazu führten, dass der Bund der Versicherten (BdV) die Kündigung von Lebensversicherungen nun sogar empfiehlt.

Die Empfehlung einer Policen-Kündigung betrifft jedoch nicht das gesamte Spektrum Lebensversicherungen. Es handelte sich um Verträge, die noch im Jahr 2014 auslaufen. Der BdV geht davon aus, dass Verbraucher, die noch Zeit genug für eine Kündigung ihrer im Jahr 2014 auslaufenden Policen haben, meist besser gestellt werden.

Eine wirksame Kündigung zum 30. Juni 2014 wird nur in wenigen Fällen möglich sein, so der BdV. Die Regierung habe das Gesetz in „ungewohnter Hast durchgepeitscht“. „Leider verhindert die Eile des Gesetzgebers eine genaue Analyse“, so der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein.

Lediglich aus dem Kleingedruckten des Versicherungsvertrages könne entnommen werden, ob überhaupt eine rechtzeitige Kündigung durch den Verbraucher bis zum 30. Juni 2014 möglich ist. Die meisten Lebensversicherungsverträge mit monatlicher Zahlweise dürften jedoch erst zum 31. Juli gekündigt werden können, so die Einschätzung der BdV-Experten.

Aufgrund der „außergewöhnlichen Hast“ der Bundesregierung könne bis zum Ende Juli das neue Gesetz zu den Lebensversicherungen bereits in Kraft getreten sein, doch dann zum Schaden für den Versicherungskunden. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass für das Inkrafttreten des Gesetzes noch eine Gnadenfrist gewährt wird“, so Kleinlein. Derzeit sei nicht einzuschätzen, ob sich die Versicherungswirtschaft durchsetzen kann und das Gesetz bereits ab dem 31.07. in Kraft tritt, oder ob die Verbraucher noch einen Monat als „Gnadenfrist“ erhalten. „Wir hoffen, dass sich die Politiker bald erklären, um den Verbrauchern eine Planungssicherheit zu geben“, so der BdV-Vorsitzende.

Im Jahr 2014 auslaufende Lebensversicherungen sind besonders betroffen

Für Verträge, die im Jahr 2014 auslaufen oder aber in den Rentenbezug gehen, sind vom geplanten Gesetz besonders betroffen, da deren Überschussbeteiligungen bereits festgelegt sind. Die ursprünglich als „Schlussüberschüsse“ definierten Gelder sind in diesem Fall als „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ deklariert, so der BdV. Das neue Gesetz sieht aber genau in diesem Bereich Veränderungen vor, die in zahlreichen Fällen zu massiven Einbußen führen. Ein Ausgleich über andere Überschüsse werde nicht gewährt, da die Festlegung bereits stattgefunden hat.

„Wer von seinem Versicherer verlässliche Zahlen über die Auszahlungssumme mit und ohne die Überschüsse bekommen hat, der sollte seine Kündigung von diesen Werten abhängig machen“, so der Hinweis von Axel Kleinlein. Sollten die Werte bei unmittelbarer Kündigung höher ausfallen als bei einer Fortsetzung, so empfiehlt der BdV-Vorsitzende die Policen-Kündigung.

Die Chancen ordnet der Verband aber eher als gering ein. Aufgrund der sehr kurzfristigen Zeit, dürften diese Werte vom Versicherer kaum zu erhalten sein.





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