Volle Rentenkassen: Beitragssatz 2014 steht in der Diskussion

Rentenbeitragssatz 2014-


Der Rentenbeitragssatz wird im Jahr 2014 voraussichtlich um rund -0,6 Prozentpunkte abgesenkt. Die genauen Berechnungen stehen noch aus. Noch vor der Bekanntgabe der genauen Werte, spielen Politiker in Berlin mit dem Gedanken, die Sätze stabil zu halten und die überschüssigen Gelder für andere Zwecke zu verwenden. IW Köln wies darauf hin, dass eine Absenkung aufgrund der fast übervollen Nachhaltigkeitsreserve jedoch verbindlich sei.

Arbeitnehmer

IW Köln: Den Arbeitnehmern und Arbeitgebern steht eine Entlastung zu

Volle Rentenkassen lösten bereits Mitte des Jahres die ersten Spekulationen aus, wie hoch die Absenkung des Beitragssatzes für die Arbeitnehmer ausfallen könne. Erste „Hochrechnungen“ ergaben eine Reduzierung von derzeit 18,9 auf 18,4 Prozent. Soweit die Mutmaßungen, die bereits einige Monate zurückliegen.

In der Zwischenzeit wurden die Alarmglocken wegen einer rapide ansteigenden Altersarmut mehrfach ausgelöst. Die Bundesbürger sind sich offenbar darüber bewusst, dass eine zusätzliche Privatrente notwendig ist, um den Lebensabend möglichst ohne finanzielle Sorgen genießen zu können.

Darüber hinaus hielte sich die Freude der Arbeitnehmer über eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes in engen Grenzen. Zwei Drittel der Deutschen lehnten angesichts der Entwicklungen eine Reduzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge sogar ab, selbst wenn die Rentenkassen derzeit prall gefüllt sein sollten. Die Meinung der Bundesbürger stellte eine Mitte Oktober veröffentlichte Studie von der Postbank dar.

Der bereitwillige Verzicht auf Beitragsentlastungen der Arbeitnehmer hat jedoch einen Haken. Der gesetzliche Rentenbeitrag dient nicht nur zur unmittelbaren Finanzierung der Ruheständler sondern auch dem Ausbau der Nachhaltigkeitsreserve. Damit sollen Einnahmeschwankungen aufgrund wechselnder konjunktureller und saisonaler Entwicklungen ausgeglichen werden. Die Nachhaltigkeitsreserve der Rentenversicherung soll sich im Rahmen zwischen mindestens 20 Prozent und maximal das 1,5-Fache einer Monatszahlung bewegen. Dieser Spielraum ist gesetzlich verankert.

Eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes 2014 ist verbindlich

Sollte der Rentenbeitragssatz im Jahr 2014 unverändert bleiben, wird dadurch das Maximum überschritten. In einem solchen Fall muss der Beitragssatz lt. Gesetz abgesenkt werden, wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hinwies. In Berlin werde dennoch mit dem Gedanken gespielt, den aktuellen Beitragssatz auch für das Jahr 2014 auf dem gleichen Wert zu belassen. Jedoch nicht um die bereits vollen Rentenkassen zum „Überlaufen“ zu bringen, sondern um den Überschuss u.a. für die Finanzierung einer zusätzlichen Mütterrente, eine Zuschussrente oder eine Frührente ohne Abzüge zu verwenden.

IW Köln lehnt die Durchführung derlei Gedankenspiele ab mit der Begründung, dass die Arbeitnehmer als die zweifach Geprellten hervor gingen. Einmal entgingen den Arbeitnehmer sowie Arbeitgebern fällige Entlastungen. Die Begründung erhöhter Beitragssätze durch verebbte Rentenkassen müsse im Umkehrschluss auch Beitragssenkungen bei einer randvollen Rentenkasse nach sich ziehen. Zusätzlich würden zusätzliche Leistungsversprechen spätestens nach aufgezehrten Rücklagen innerhalb weniger Jahre zu einem dauerhaft höheren Beitragssatz führen.

Das Institut hält das Ziel, den Beitragssatz bis 2020 unter 20 Prozent zu drücken und anschließend im Bereich unter 22 Prozent konstant zu halten, als unrealistisch.

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