Versicherungsverband kritisiert Gesetzesentwurf für Lebensversicherungen

Neuregelung Lebensversicherung-


Die Kritiken zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Lebensversicherung ließen nicht lange auf sich warten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft reagierte bereits mit einer vorläufigen Stellungnahme.

Kritiken

„Taufrischer“ Gesetzesentwurf wurde vom GDV bereits in die Einzelheiten zerlegt

GDV sieht zu viele Nachteile für die Versicherungswirtschaft

Gestern legte das Bundesfinanzministerium den Gesetzesentwurf „zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen“ für Lebensversicherte vor. Enthalten sind einige Vorschläge, die für Versicherungsnehmer gravierende Einschnitte mitbringen, aber auch den Versicherungsunternehmen härtere Bandagen anlegen könnten.

Die Kritiken zu einzelnen Punkten ließen nicht lange auf sich warten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nahm zum Referentenentwurf eine erste vorläufige Stellung ein. Grundsätzlich sei für die Versicherungswirtschaft die Realisierung aller im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 01. Januar 2015 unmöglich. Weiter kritisierte der GDV die Möglichkeit einer generellen Sperre der Ausschüttungen. Dies schieße „völlig über das Ziel hinaus“. Die bereits angelaufene Umsetzung der Solvency II würde durch das Abschneiden der Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten erheblich erschwert.

Versicherungsnehmer sollen mehr an den Risiken beteiligt werden. Dazu sieht der Gesetzesentwurf eine Anhebung der Mindestbeteiligung von derzeit 75% auf 90% vor. Für die Versicherungsunternehmen stellte eine höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen jedoch eine Einschränkung des Spielraums der Unternehmen dar. Reserven für den Ausgleich der Ertragsschwankungen für die Kunden könnten nur unter erschwerten Bedingungen gebildet werden.

Mehr Transparenz bei den Provisionen, so der Gesetzesentwurf. Doch der GDV lehnt einen Ausweis der konkreten Provision ab. Die Kunden müssen die gesamten Abschlusskosten kennen, um die Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können. Bereits seit dem Jahr 2008 weisen die Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland die Abschlusskosten in Euro und Cent aus, so der Verband. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wenn von den Schaden- und Unfallversicherer zur Offenlegung der Provisionen aufgefordert sind.

Der Verband erkennt eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Versicherungswirtschaft, sollten die vom Gesetzesentwurf vorgesehenen Eingriffe in die Bilanzierung der Vertriebs- und Abschlusskosten zum Tragen kommen.





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