Versicherungsverband ist um Reanimation Riester Rente bemüht

Rentenversorgung –


Der Dachverband der deutschen Versicherer ist sichtlich darum bemüht, der Riester Rente wieder agiles Leben einzuhauchen. Der GDV-Vorsitzende schlägt Maßnahmen für die Verbesserung dieser Altersvorsorge vor und hält die private Versicherungswirtschaft für den besseren Geldverwalter als den Staat.

Reanimation

GDV versucht die Reanimation der Riester-Altersvorsorge

Riester Renten sollte sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren

Die deutsche Versicherungswirtschaft blickt zwar mit Zufriedenheit auf das vergangene Geschäftsjahr zurück und konnte sogar bei den Neuabschlüssen zur Riester Rente ein Plus verzeichnen, aber dennoch ist in der Versicherungsbranche diese staatliche geförderte Altersvorsorge ein Sorgenkind. Der Boom in den Anfangsjahren ist verflüchtigt, zumindest in der klassischen Variante. Größere Zuwachsraten sind noch in den Abwandlungen Fonds und die sog. Wohn-Riester zu verzeichnen, wobei die letztere Variante eher wenig nachgefragt wird.

Damit die Riester Rente wieder insgesamt mehr an Schwung gewinnt, schlägt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), drei Punkte vor, um die Riester-Altersvorsorge effektiver und einfacher zu gestalten.

  1. Künftig sollten in die Förderung der Riester Rente alle Steuerpflichtigen einbezogen werden. Die für die Förderung zuständigen Stellen sollten wie das Finanzamt auch die Zulagen vor deren Auszahlung prüfen und nicht wie bisher umgekehrt. Damit ließen sich die „ärgerlichen Rückforderungen ganz vermeiden.“ Vorteilhaft sei auch ein vereinfachtes neues Zulagensystem, wie z.B. eine Zulage zu einem Prozentsatz x des Eigenbetrags. Dies würde den Anreiz für Mehrsparen verstärken und die Berechnung sei für jeden leicht zu bewerkstelligen.
  2. Die Grundzulage für die Riester Rente sollte auf 200 Euro und die Förderhöchstgrenze auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit sei die Intensität in der Förderung vom Stand 2001 wieder hergestellt. Seit 2001 ist die Beitragsbemessungsgrenze um 50 Prozent gestiegen, so Fürstenwerth. Der Höchstbeitrag für die Riester Rente blieb dagegen unverändert bei 2.100 Euro. Erst vor einem Jahr wurde die Grundzulage um lediglich 15 Prozent angehoben.
  3. Die Kosten könnten gesenkt werden, wenn die Riester-Produkte auf die wichtigsten Produkteigenschaften reduziert und optimiert würden. Eine reduzierte Auswahl vereinfachte auch die Beratung. Darüber hinaus würden auch einfachere Zertifizierungen und Klassifizierungen der Produkte für sinkende Kosten sorgen. Die Versicherer müssten von der Verpflichtung befreit werden, zu den Riester-Varianten auch die Wohn-Riester anzubieten. Die Zahl der Interessenten sei ohnehin „sehr überschaubar“. In den Fokus sollte künftig die Kernaufgabe der Standardprodukte gerückt werden und dies sei „die lebenslange finanzielle Versorgung im Alter.“ Deutliche vereinfachte und verbesserte Riester-Standardprodukte könnten somit wieder „neuen Schwung in die private Altersvorsorge bringen“, so der GDV-Chef.

Zusätzliche Altersvorsorge müsse in privaten Händen bleiben

Derartige Vorschläge, dass der Staat die Angebote für eine zusätzliche Altersvorsorge erbringen solle, hält Fürstenwerth für ungeeignet angesichts der höheren Belastung für Arbeitgeber und Steuerzahler. Eine dem schwedischen Staatsfonds angelehnte „Deutschland-Rente“ könne demnach kein Modell für die private Vorsorge sein. Das in Schweden praktizierte Pensionsfondsmodell sei ein Teil des gesetzlichen sozialen Sicherungssystems. Dieser Fonds werde zu überproportionalen Anteilen von Arbeitgebern bezahlt. Die häufig hervorgehobenen niedrigeren Kosten gelten schließlich für jedes Pflichtsystem, da der aktive Vertrieb wegfiele und Kosten in weiten Bereichen z.B. auf Steuerzahler oder Arbeitgeber abgewälzt würden.

Der GDV-Vorsitzende erkennt auch gewisse Risiken für eine staatlich organisierte zusätzliche Altersvorsorge. Das angesparte Kapital sei womöglich nicht sicher bei „schweren fiskalpolitischen Krisen“. Außerdem bliebe die Frage offen, ob die Gelder auch bei jeder „politischen Konstellation“ unantastbar wäre. Fürstenwerth nennt als warnende Beispiele die Auswirkungen der Finanzkrise in Irland und Spanien.

Die Risiken blieben auch in privater Hand

Was der GDV-Vorsitzende jedoch nicht erwähnte, ist die bereits in Gesetz gemeißelte Möglichkeit, dass Versicherungsunternehmen bei Feststellung ihrer finanziellen Schieflage von der Aufsichtsbehörde (Bafin) angewiesen werden können, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu reduzieren. Da jedoch keine Untergrenze festgelegt ist, könnten die Leistungen theoretisch auch auf Null gesenkt werden. Auf der anderen Seite bleibt aber die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, trotz Leistungsreduzierung oder -kappung die vertraglich vereinbarten Beiträge in volle Höhe einzuzahlen, unberührt. Zu finden im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG §314, Zahlungsverbot; Herabsetzen von Leistungen). Dem gegenüber stehen jetzt die „Risiken“ der öffentlichen Hand.




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