Versicherungen reagieren auf Null-Zins – Produkte werden eingemottet

Altersvorsorge-


Die Versicherungsgesellschaften reagieren auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Altersvorsorgeprodukte mit Garantieleistungen werden noch während der Laufzeit aufgrund der „Nichtfunktionalität“ einfach eingemottet. Der vorsorgende Arbeitnehmer muss zusehen wo er bleibt.

Profite
Sterben der Altersvorsorge mit Garantieleistung

Die Zugewinne in der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge basieren auf Zinsen. Fallen die Zinsen ab, so schrumpfen auch die Renditen für die Versicherten zusammen. Eine eine sehr einfache Regel. Das Zinsniveau befindet sich nun inzwischen seit Jahren auf dem Abwärtspfad. Die laufenden Renditen, die Überschussbeteiligungen sowie der sog. Garantiezins wurden in den letzten Jahren regelmäßig gekappt. Versicherungsgesellschaften sind dazu angehalten, ein Großteil der Beiträge in vermeintlich sichere Anlagen des Kapitalmarktes zu stecken. Dazu gehören auch die einstigen Vorzeige-Papiere der Bundesanleihen. Ausgerechnet der „Fels in der Brandung“ markiert im allgemeinen Niedrigzinsumfeld die tiefsten Dellen. Null Zinsen und sogar negative Renditen sind nun an der Tagesordnung.

Die private Altersvorsorge sei bereits durcheinander gebracht worden, so die F.A.Z.. Rund eine Millionen Kunden mit einem gemeinsamen Investment von über 2 Milliarden Euro müssen sich demnach nun darauf einstellen, sich nach einer alternativen Altersvorsorge umzusehen. Die DWS reagiert auf die Niedrigzinsphase mit einer vorzeitigen Schließung von Anlageprodukten mit Garantieleistungen. DWS nannte als Hauptgründe für diese drastische Maßnahme die lang anhaltende Phase niedriger und negativer Renditen zahlreicher Staatspapiere. Das einstige Erfolgsprodukt „Flexpension“ sei nun ausgehebelt worden. Das Anlagemodell könne nicht mehr funktionieren.

Ein abzusehendes Dilemma der zerstörten gesetzlichen Rente

Die DWS ist bei weitem nicht die einzige Versicherungsgesellschaft, die mit dem „allgemein gültigen“ Zinstief zu kämpfen hat. Finanzstarke Unternehmen können noch eine Zeit die bestehenden Altverträge mit hohen Garantieleistungen bedienen. Für Neuabschlüsse stehen die Renditen jedoch auf Flaute.

Angesichts dieser Voraussetzungen wird es den Menschen in der Bundesrepublik immer schwerer, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, die als zwingend notwendig deklarierte Zusatzvorsorge überhaupt zu stemmen. Der Bundesregierung ist nach ihrem Gelingen, die gesetzliche Rentenversorgung aus eigenen Kräften auszuhebeln (Agenda 2010), aktuell nichts besseres eingefallen, als die Bundesbewohner mit erhobenen Zeigefinger auf erhöhte Sparanstrengungen zu ermahnen. Viel Menschen werden künftig in die „Bedürftigkeit“ abrutschen, so der Tenor.

Nach 2030 wird das Rentenniveau auf 43 Prozent des letzten Netto-Gehaltes abgesunken sein. Die Arbeitgeber und ihre Lobbyisten sperren sich gegen eine Anhebung des Beitragssatzes. So bleibt am Ende nichts anderes übrig, als die Lebensarbeitszeit noch weiter anzuheben. Der Bereich 70 Jahre oder älter ist längst ein heißes Thema und wird von den Arbeitgeber-Instituten demonstrativ bejubelt. Bei der Präsentation der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik setzt man auf Schreckensszenarien, vergisst aber regelmäßig die bisherige sowie die künftige Produktivitätssteigerung zu erwähnen. Diesen geldwerten Vorteil säckeln die Konzerne lieber hinter vorgehaltener Hand ein, anstatt die Arbeitgeber daran teilhaben zu lassen.

Peinliches wird lieber verschwiegen

Wenn Zinsen sinken, dann müssen die Sparleistungen erhöht werden. Verschiedene Musterrechnungen zeigen auf, wie hoch die Mehrleistung ausfallen müsste, um am Ende der Sparphase auf die gleichen Leistungen zu kommen. In diesen Berechnungen fehlt aber mit Regelmäßigkeit die Berücksichtigung der Geldentwertung („Inflation“). Würden vor allem die Vertreter der Versicherungsgesellschaften diesen Geldwert-Verfall in ihren selbst erstellten Berechnungen mit einbeziehen, fiele die notwendige Mehranstrengung in derartigen Höhen aus, dass die Absurdität nicht mehr zu übersehen ist. Welchem Arbeitnehmer würde es schon einleuchten, dass er zur gesetzlichen Rente einen zusätzlichen privaten Sparaufwand im Bereich von 40 Prozent seines Nettolohnes erbringen müsste, damit dieser mit Berücksichtigung der Inflation im Rentenalter rund 80 Prozent seines bisherigen Lebensstandards halten kann?

Rentenpolitik sorgte für Umleitung der Arbeitnehmer-Gelder an Privatwirtschaft

Die Entwicklung ist unverkennbar. Der mit Agenda 2010 umstrukturierte Arbeitsmarkt wird immer weniger Arbeitnehmer hervorbringen, die sich eine zusätzliche Altersvorsorge leisten können, geschweige einen Sparaufwand von mehr als ein Drittel des Nettolohnes stemmen könnten. Selbst das Abpressen einiger Euro und der gelebte Verzicht während der Arbeitsphase werden die Bezüge aus der Privatrente kaum hoch genug ausfallen lassen, um zusammen mit der mickrigen gesetzlichen Rente über die Grundsicherung hinauszukommen. In diesem Fall wandern die Bezüge aus der „eisern“ angesparten Privatrente direkt an die „Staatskasse“ ab. Der Arbeitnehmer verzichtete, um dem „Staat“ im Rentenalter Einsparungen zu bescheren. Liegt das Einkommen deutlich über Grundsicherungs-Niveau, greift die offene Hand künftig mit der nachgelagerten Besteuerung der Bezüge zu. Gewinner sind die privaten Versicherungsunternehmen und die „öffentliche Hand“ versucht sich im Nullnummern-Spiel, voll zulasten der Arbeitnehmer.

Die Niedrigzinsen offenbaren den Deal zwischen Rentenpolitik und der privaten Versicherungswirtschaft. Nun wird alles daran gesetzt, diese offenkundige Benachteiligung der Arbeitnehmer möglichst bedeckt zu halten. Für die Bediensteten mit den Eigenschaften eines Beamten ist jedoch üppig vorgesorgt. Es soll schließlich sichergestellt sein, dass diese gewünschte Entwicklung bei den maßgeblich beteiligten Stellen auf keinen (nennenswerten) Widerstand stößt.


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