Versicherer greifen bei Sofortrente tief in die Tasche der Kunden
Die Angebote einer Sofortrente so mancher Versicherer gerieten ins Visier von Verbraucherschützern. Bei den zur Geltung gebrachten Verwaltungskosten scheinen so manche Unternehmen tief in die Tasche greifen zu wollen. Bis zu 6 Prozent des eingezahlten Betrages werden kassiert.
– Hohe Kosten lassen Zweifel an Rentabilität aufkommen
– Freizügige Gestaltungsfreiheiten der Versicherer
– Verbraucherschützer fordern Deckelung der Kosten

Angebote einer Sofortrente haben in zahlreichen Fällen zu hohe Verwaltungskosten
Überblick
Hohe Kosten lassen Zweifel an Rentabilität aufkommen
Eine private Sofortrente verspricht nach der einmaligen Einzahlung einer größeren Summe den Erhalt einer monatlichen Rente, „aufgewertet“ durch die von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Renditen bzw. Zinsen. Die Rentenzahlung erfolgt in der Regel ein Leben lang und die Höhe der monatlichen Rente errechnet sich überwiegend anhand des geleisteten Einmalbetrages.
Angesichts des lebenslangen Leistungsversprechen ein auf den ersten Blick sehr attraktives Modell der privaten Altersversorgung. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich für eine Stichprobe 5 Angebote eine Sofortrente von unterschiedlichen Versicherern herausgepickt und diese u.a. auf Abschluss- und Vertriebskosten untersucht. Gemäß des Untersuchungsergebnisses scheinen die Versicherer die Gelegenheit beim Schopf zu packen und für den Abschluss einer Sofortrente beim Kunden tief in die Tasche zu greifen. Zinsen bzw. Renditen zugunsten des Versicherungskunden sind die eine Seite der Medaille. Die andere Seite zeigt die verlangten Entgelte für den Vertragsabschluss, die schon alleine rein rechnerisch von den erwirtschafteten Renditen kompensiert werden müssten. So stießen die Verbraucherschützer auf Sofortrenten-Angebote, bei denen für Abschluss- und Vertriebskosten bis zu 6 Prozent des Verrentungsbetrags kassiert werden.
Für die Gegenüberstellung der Sofortrenten-Angebote setzte die Verbraucherzentrale Hamburg eine Musterkundin im Alter von 65 Jahren an. Sie zahlt einen Einmalbetrag in Höhe von 50.000 Euro. Als Option gilt eine Teildynamisierung. Auf Versicherungsschutz sowie einen Hinterbliebenenschutz wurde verzichtet.
Freizügige Gestaltungsfreiheiten der Versicherer
Demnach greift HDI Lebensversicherung AG am ausgiebigsten zu. Die Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn (24 Euro) plus die Abschluss- und Vertriebskosten ergaben bei diesem Versicherer 3.022,61 Euro und somit rund 6 Prozent. Fast schon bescheiden wirken die fälligen Gebühren bei der Lebensversicherung von 1871 a.G. mit insgesamt 2.250 Euro. Wobei sich hier die Gesamtsumme aus 1.250 Euro Abschluss- und Vertriebskosten und 1.000 Euro Verwaltungskosten ergibt. Die weiteren drei untersuchten Angebote einer Sofortrente betrafen die Alte Leipziger Lebensversicherung (insg. 2.766,98 Euro), Württembergische Lebensversicherung (2.399,87 Euro) und die Allianz Lebensversicherungs-AG (1.999,98 Euro). Das Angebot der Allianz weist keine separaten Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn aus.
Sämtliche untersuchten Sofortrente-Angebote haben jedoch die gemeinsame Eigenschaft, dass dem Kunden jährlich weitere Verwaltungskosten angerechnet werden.
Verbraucherschützer fordern Deckelung der Kosten
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht nun den sog. Gesetzgeber in der Pflicht. Die Regeln für die Kostenbelastung der Konsumenten müsse nachgebessert werden. Die Verbraucherschützer schlagen eine Deckelung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 2,5 Prozent der Beitragssumme vor und diese auf die ersten fünf Jahre ab Vertragsbeginn verteilt.
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