Verbraucherschützer rügen Informationsblätter Lebensversicherer

Verbraucherschutz-


Die Lebensversicherer scheinen die europäische Vorgabe für Basisinformationsblätter zu ignorieren. Verbraucherschützer rügen die mangelnde Umsetzung. Von Transparenz sei kaum etwas zu erkennen.

Kunden tappen nach wie vor im Dunkeln

Versicherungsvertrag
Lebensversicherer setzen BIB nicht um

Auf der einen Seite Forderungen stellen und als „Gegenleistung“ die eigenen Pflichten ignorieren. Jüngst unterschrieb Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Neuregelung für die Zinszusatzreserve (ZZR), um die Lebensversicherer um weitere Milliarden zu entlasten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat lange dafür hingearbeitet. Die Gesetzesänderung tritt noch in diesem Jahr in Kraft, also fast sofort.

Seit dem 01. Januar 2018 gilt für die Lebensversicherer der europäische Standard für Basisinformationsblätter (BIB). Diese Info-Blätter sollen die Kunden über die Risiken und Kosten von kapitalbildenden Versicherungen aufklären. Darüber hinaus soll auch eine Vergleichbarkeit gewährleistet sein. Zeit genug hatten die Versicherer für die Umsetzung der BIB und seit Jahresanfang sollten Kunden diese Info-Blätter in ihren Händen halten können.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun eine Untersuchung vorgenommen, wie es um die Basisinformationsblätter bestellt ist. Die Verbraucherschützer nahmen 26 BIB verschiedener Versicherer zu ihren fondsgebundenen Rentenversicherungen unter die Lupe. Das Fazit: Die Versicherungsbranche halte sich nicht an die vorgegebenen Standards. Von der geforderten Transparenz sei nicht viel zu erkennen.

Es fehlte vor allem an der Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte. Dafür seien die Angaben in den Basisinformationsblättern zu ungenau. Kosten und Risiken seien für den Kunden kaum nachvollziehbar. Zwar könne sich der Kunde an Zahlen und Werten orientieren, aber für ein Verständnis fehlte es an einem einheitlichen Sprachgebrauch. „In keinem der überprüften BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden“, so die Verbraucherschützer.


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