„Üppige Rente“ – Immer mehr Rentner von Wohngeld abhängig

Altersrente –


Von allen Wohngeld-Berechtigten sind knapp die Hälfte Rentner. Das steht im totalen Kontrast zur Schönrechnerei des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Nach jahrzehntelangem Abgreifen der Wertschöpfung werden die Ruheständler politisch einfach auf das Abstellgleis verfrachtet.

Rentnerinnen

Für immer mehr Rentner bleibt nur noch die Sozialhilfe übrig

Mangelversorgung nach Wertschöpfung wird von Gesellschaft kompensiert

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies erst vor wenigen Tagen darauf hin, dass es den Rentnern im Bundesgebiet gar nicht so schlecht gehen könne, da sogar Alleinstehende schließlich über ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von 1.816 Euro (Männer) bzw. 1.607 Euro (Frauen) verfügten. Diese Zahlen beziehen neben der gesetzlichen Rente auch Zusatzvorsorge sowie anderweitige Einkünfte mit ein. Dass er sich nicht alleine auf sein „Spezialgebiet“, der Rentenkasse, beschränkte, liegt auf der Hand. Da sehen die Zahlen durchaus differenziert und auch sehr aufschlussreich aus. Lt. dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) lag die durchschnittliche Rentenhöhe im Jahr 2018 bei lediglich 1.148 Euro (Männer) bzw. 711 Euro (Frauen).

Mit dem Blick auf das gewährte Wohngeld für Ruheständler kommt die von Heil sehr geschönte Darstellung ins rechte Licht. Die Linksfraktion fragte lt. Neue Osnabrücker Zeitung (Dienstag) das Bundesinnenministerium über den aktuellen Umfang der Hilfen in Form von Wohngeld für die Begleichung der Rechnungen für Miete. Demnach bilden die Rentner mit 230.610 Fällen die größte Gruppe ab. Mit einem Anteil von 46 Prozent schon fast die Hälfte aller Rentner. Mehr als ein Drittel (37 %) der Wohngeld-Berechtigten in einem Mehrpersonenhaushalt sind Arbeitnehmer und – besonders interessant – Bedienstete mit Eigenschaften eines Beamten. Mit Blick auf Singlehaushalte sind Rentner mit einem Anteil von drei Viertel (76 %) die mit Abstand größte Gruppe.

Eine Kombination aus Wohngeld und Grundsicherung wie z.B. Hartz IV ist nicht möglich. Wer bereits Leistungen wie Hartz IV bezieht hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies betrifft vor allem die Arbeitslosen nach SGB II. Allerdings kommt diese Gruppe in der Wohngeld-Statistik zu einem Anteil von lediglich 4 Prozent vor.

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