Straffreie Nebeneinkünfte für Frührentner temporär angehoben

Renten-Politik –


Die straffreie Höhe der Einkünfte aus Nebenerwerbstätigkeit nach vorzeitigem Eintritt ins Rentenalter ist im Jahr 2020 temporär angehoben worden.

Rentenversorgung

Angerechnet für Abzüge wird lediglich die produktive Arbeit

Produktive Arbeit im Rentenalter kann durch Rentenabzug bestraft werden

Dass die gesetzliche Rente vom sog. Normgeber als ein gnädiges Zubrot für die Ermöglichung einer fortbestehende Existenz nach dem Ausscheiden aus der wertschöpfenden Phase des Lebens verstanden wird, anstatt als eine gerechte Vergütung der über Jahrzehnte anhaltenden Produktivität bei gleichzeitigem Verzicht (siehe Außenhandelsbilanzüberschüsse), ist alleine an der sogenannten nachgelagerten Rentenbesteuerung zu erkennen, falls der Ruheständler anhand einer fortgesetzt freiwilligen Wertschöpfung ein Zubrot verdient. Dabei sollte auch die Höhe des „Nebeneinkommens“ im Rentenalter völlig unerheblich sein. Schließlich setzt der Mensch seine Lebensarbeitskraft dafür ein und mindert die Leistungen und Beiträge der vergangenen Jahre mit keinem Strich. Wer dagegen das vom Normgeber definierte Regelalter noch nicht erreichte, muss bei Nebentätigkeiten sogar mit Kürzungen seiner gesetzlichen Rente rechnen.

Wer das meistens von in privatwirtschaftlicher Abhängigkeit stehenden „Experten“ vordefinierte Rentenalter noch nicht erreichte, erhält ohnehin nicht die volle Rentenhöhe, muss aber dennoch mit weiteren Abzügen rechnen, sobald sich durch eine fortgesetzte Tätigkeit ein selbst erarbeitetes Einkommen eröffnet. Für Frührentner liegt die Grenze bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr, bzw. bei durchschnittlich 525 Euro pro Monat. Immerhin zeigt sich der Normgeber wohltätig und schraubte das dem gesetzlichen Renteneinkommen unschädliche Zusatzeinkommen in Zeiten des „Corona“ auf 44.590 Euro hoch. Allerdings nur für das laufende Jahr 2020.

Lt. der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestehe derzeit aufgrund der „Corona-Krise“ ein erhöhter Bedarf an medizinischem Personal. In anderen Wirtschaftsbranchen könne es aufgrund von Quarantäneanordnungen und Erkrankungen teilweise zu Engpässen kommen. Eine derartige Begründung angesichts der in Rekordhöhe befindlichen Kurzarbeiterzahlen und der ebenfalls stark angestiegenen Arbeitslosenzahl erscheint mehr als nur gewagt. Als wenn eine ganze Schar von eigentlich beschäftigten Mitarbeitern aufgrund der Corona-Erkrankung in (überwiegend leeren) Corona-Intensivstationen lägen und die Rentner nur darauf warteten, diese Lücke umgehend zu schließen. Wäre der Urheber und Begründer dieser Maßnahme aus einem anderen Lager gekommen, stünde das Schlagwort „Populismus“ auf allen Titelseiten.

Für Rentenbezieher aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit gilt diese temporäre Anhebung der straffreien Nebeneinkunft erst gar nicht.

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