Wohn-Riester wird flexibler – Mehr Spielraum für verfügbares Kapital

Wohn-Riester-


Ab dem 01. Januar 2014 können die neuen Möglichkeiten zur Wohn-Riester genutzt werden. Im Rahmen des „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes“ wurden die Verfügbarkeit über das angesparte Kapital sowie steuerliche Aspekte flexibler gestaltet.

Eigenheim

Mehr Möglichkeiten für die Altersversorgung durch die Wohn-Riester

Die Riester Rente erscheint für viele Verbraucher als eine „einfache Altersvorsorge“, die der privaten Rentenversicherung gleichkommt und lediglich staatliche Förderungen erhält. Doch im Begriff Riester Rente steckt eine Vielzahl von unterschiedlichen Sparformen, die jeweils eine Zuschuss vom Staat erhalten, aber nicht zwangsläufig mit einer Versicherung in Verbindung stehen muss.

Versicherungsgesellschaften bieten u.a. auch eine Riester-Variante als private Altersvorsorge an. Wer zur Absicherung seiner Altersbezüge „riestern“ will, kann auch bei einer Bank nach einem Bankensparplan anfragen. Eine weitere Möglichkeit zum geförderten Ansparen bietet die sogenannte Wohn-Riester und für diese Variante gelten ab dem 01. Januar 2014 neue bzw. erweiterte Regeln, die den Aufbau der Eigenheimrente noch flexibler gestalten sollen.

Während die Neuabschlüsse von Riesterrenten im Gesamten erstmalig rückgängig sind, befindet sich die Sparte Wohnriester nach wie vor in einem Aufwärtstrend. Im ersten Quartal 2013 wurden rund 26.000 neue Verträge (netto) abgeschlossen. Die Leiterin Baufinanzierung der Deutschen Bank, Eva Grunwald, sieht in dieser Entwicklung einen einfachen Grund. Das Eigenheim hätte als ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge nach wie vor einen hohen Stellenwert und die Immobilie stehe noch immer für Sicherheit und Schutz gegen Inflation.

Riesterzulagen und Steuervorteile sind unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie möglich. Die staatlichen Förderungen fließen bei der Wohn-Riester unmittelbar in die Tilgungs- oder Sparanteile ein. Eine schnellere Tilgung spart Zinsen ein. Lt. Finanztest kann der Eigenheimbesitzer durch die Wohn-Riester um bis zu 50.000,- Euro von der Zinslast befreit werden.

Die wichtigsten Änderungen / Erweiterungen zur Wohn-Riester

Mit dem 01. Juli 2013 trat das neue „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ in Kraft und findet zum 01. Januar 2014 ihre erstmalige Anwendung. Die Anpassungen gelten für Neuverträge sowie für bereits bestehende Riesterverträge. Für den Verbraucher ändern sich zur Wohn-Riester vier wesentliche Punkte.

Tilgungen werden flexibler
Bisher war es schon möglich, das angesparte Vermögen einer Riesterrente als Eigenkapital für den Kauf einer förderfähigen Immobilie zu verwenden. Einschränkend war jedoch die Voraussetzung des zeitlich unmittelbaren Zusammenhangs. Mit der neuen Regelung kann für den Erwerb oder den Bau der förderfähigen Immobilie bereits vor Beginn der Auszahlungsphase zu jeder Zeit Kapital entnommen werden. Das restliche geförderte Restkapital sowie das entnommene Kapital müssen mindestens 3.000,- Euro betragen.

Erleichterungen beim Wechsel der Immobilie
Der Betrag auf dem Wohnförderkonto muss sofort besteuert werden, wenn der Sparer seine Immobilie verkauft und das Kapital nicht für ein Riester- Folgeprodukt verwendet. Der Neuerwerb einer förderfähigen Immobilie musste frühestens ein Jahr vor und spätestens vier Jahre nach dem Auszug aus dem bisherigen Eigenheim erfolgen. Mit der neuen Regel ab 01.01.14 gelten zwei Jahre vor. bzw. fünf Jahre nach dem Auszug.

Nachgelagerte Besteuerung wird flexibler
Für die Eigenheimrente ist eine Besteuerung ebenso fällig wie bei jedem anderen Riester-Produkt. Das virtuelle Wohnförderkonto spiegelt dabei das geförderte Kapital wider. Bei Renteneintritt liegt die Entscheidung beim Steuerpflichtigen, ob die fällige Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr in jeweiligen Raten oder eine einmalige Besteuerung mit 30 Prozent Nachlass zur Ausführung kommen soll. Die Änderung sieht nun auch eine nachträgliche Einmal-Besteuerung mit 30 Prozent „Rabatt“ vor. Die Steuerschuld kann somit zu jeder Zeit während der Auszahlungsphase (Rentenphase) in einer Summe beglichen werden.

Finanzierung für altersgerechte Umbaumaßnahmen
Dem angesparten Kapital der Wohn-Riester wird ein weiterer nutzbarer Verwendungszweck hinzugefügt. Riestergeld kann aus dem laufenden Vertrag entnommen werden, um sich das selbst genutzte Eigenheim aus altersbedingten Gründen neu zu gestalten. Dazu gehören u.a. Baumaßnahmen für breitere Türen, Treppenlifte und Rampen. Von diesem Novum sind jedoch öffentliche Zuschüsse oder anderweitige Steuervorteile ausgeschlossen.

Unterschiedliche Varianten der Riester-Rente gegenüberstellenAnbieter Baufinanzierungen

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